Folgender Fall:
Ein Mitarbeiter hat eine laufende Unterhaltszahlung in Höhe von 410,00€ pro Monat.
Außerdem liegt ein weiterer Pfändungsbeschluss in Höhe von 29.253,00€ vor bei dem ein Pfandfreier Betrag in Höhe von 1.252,00€ festgesetzt wurde.
Er hat 3 unerhaltsberechtigte Kinder.
Was trage ich bei Unpfändbarer Prozentsatz ein und bleiben dem Mitarbeiter wirklich nur 1.252,00€ netto übrig?
@Maxalm98 schrieb:
Was trage ich bei Unpfändbarer Prozentsatz ein
Aus der Hilfe zu dem Feld (Rechtsklick ins Feld -> Direkthilfe):
Wenn Sie in diesem Feld keine Eingabe vornehmen, greift die Berechnung auf die lt. Tabelle gespeicherten Prozensätze zu. Möchten Sie, dass überhaupt kein unpfändbarer Prozentsatz angewandt wird, erfassen Sie in diesem Feld den Wert 1 (=0,01%).
Da du nicht mit Prozenten rechnen möchtest, gibst du 0,01 ein.
und bleiben dem Mitarbeiter wirklich nur 1.252,00€ netto übrig?
Soll so sein, wenn es in dem Beschluss so steht. 🙂