Hallo,
gibt es irgendwo die Möglichkeit einen Stichtag einzugeben bis zu welchem der Pfändungsbetrag berechnet werden soll. Die Pfändung endet am 22. eines Monats.
Danke für eure Hinweise
Moin,
hierzu gab es hier schon einmal eine Diskussion: pfändung bei verbraucherinsolvenz tag genau abrechnen?
Da ging es zwar um Lohn und Gehalt - die Problematik ist aber die gleiche.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Hallo Herr Lutz,
danke, ich habe es schon klären können.
Falls das nochmal als Frage auftaucht.
Ich habe eine Probeabrechnung erstellt. Den Pfändungsbetrag dann ./. 30 x die zu berechnenden Tage genommen und diesen Wert bei Pfändung unter Allgemeine Angaben als Fixen Abzugsbetrag erfasst (Individuelle Festlegungen).
Gruß
BK Janz