Hallo,
habe einen Mitarbeiter, der ab Februar einen Firmenwagen bekommen, dieser wird über 873 und 874
abgerechnet.
Der Mitarbeiter hat außerdem Pfändungen, in der Februar Abrechnung ist der Mitarbeiter unter die
Pfändungsgrenze gekommen. Warum?
Ab März hat er außerdem BAV und eine Sachzuwendung. Bekommt er dann noch weniger?
Wer könnte mir helfen?Schon mal ein großes Danke.
Hallo,
damit wir uns den Sachverhalt genauer ansehen können, wenden Sie sich bitte über einen anderen Service-Kanal an uns.
Grundsätzlich gilt ein Sachbezug als Lohnbestandteil und erhöht das pfändbare Einkommen. Wenn die Auszahlung durch Abzug der Pfändung dadurch extrem niedrig wird, muss der Arbeitnehmer (!) zum Amtsgericht und beantragen, dass der Sachbezug ganz oder teilweise für die Pfändung unberücksichtigt bleibt.
Hallo,
dankeschön für die Antwort, werde es so weitergeben.