Hallöchen Zusammen, ein AN hat 2 normal Pfändungen und nun eine neue Unterhaltspfändung. Er hat seit einem Jahr auch ein Dienstwagen. Nun kommt er bei Auszahlung unter der Pfändungsfreigrenze. Wie gehe ich da nun vor?
Lieben Dank
Die Unterhaltspfändung geht eigentlich immer vor allen "gewöhnlichen" Pfändungen. Die Freigrenzen gelten i.d.R. auch nicht.
Lassen Sie sich bitte rechtlich beraten.