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Pfändung manuell über Bewegungsdaten LODAS

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letzte Antwort am 17.03.2022 15:28:30 von Verena_Heinlein
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katharina2022
Beginner
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Nachricht 1 von 3
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Hallo,

 

ich habe ein Problem, und zwar wurde die Pfändung falsch abgerechnet und ich würde jetzt gerne über die Bewegungsdaten erfassen, dass die Pfändung bereits vollständig getilgt wurde.

Im Dokument 1070194 steht folgendes: 

6.4 Korrektur des Pfändungsbetrags über Bewegungsdaten

Um den automatisch ermittelten Pfändungsabzug zu erhöhen oder zu vermindern, sind über die Bewegungsdaten Korrekturbuchungen möglich. Diese Angaben wirken sich sowohl auf den Pfändungsrest als auch auf den Betrag für die Überweisung aus.
Weiß jemand mit welchem Schlüssel etc. das über die Bewegungsdaten eingegeben werden kann? Ich finde dazu leider nichts.
Danke Grüße Katharina
Sailor
Erfahrener
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Nachricht 2 von 3
338 Mal angesehen

Hallo Katharina2022,

 

manuell können Sie Beträge mit dem BS 3 und dem Nettoabzug 9992 Pfändungsabzug buchen.

 

Viele Grüße

Sailor

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DATEV-Mitarbeiter
Verena_Heinlein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 3 von 3
292 Mal angesehen

Hallo Katharina,


wie bereits richtig erwähnt, können Sie die Korrektur mit dem BS 3 in den Bewegungsdaten erfassen. Bitte verwenden Sie bei der Lohnart jedoch den Netto-Abzug, den Sie auch für die entsprechende Pfändung angelegt und verwendet haben. 

Beste Grüße Verena Heinlein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 17.03.2022 15:28:30 von Verena_Heinlein
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