Hallo,
ich habe ein Problem, und zwar wurde die Pfändung falsch abgerechnet und ich würde jetzt gerne über die Bewegungsdaten erfassen, dass die Pfändung bereits vollständig getilgt wurde.
Im Dokument 1070194 steht folgendes:
Hallo Katharina2022,
manuell können Sie Beträge mit dem BS 3 und dem Nettoabzug 9992 Pfändungsabzug buchen.
Viele Grüße
Sailor
Hallo Katharina,
wie bereits richtig erwähnt, können Sie die Korrektur mit dem BS 3 in den Bewegungsdaten erfassen. Bitte verwenden Sie bei der Lohnart jedoch den Netto-Abzug, den Sie auch für die entsprechende Pfändung angelegt und verwendet haben.