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Pfändung höher als Einkommen

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letzte Antwort am 19.03.2026 10:43:38 von prugger
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prugger
Aufsteiger
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Hallo,

hat jemand eine Idee wie eine Pfändung umzusetzen ist die wegen sehr hohen Nebeneinkommen den gesamten Betrag (hier Betriebsrente) umfasst?

 

Claudia-
Erfahrener
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Woher kommt denn das Nebeneinkommen?

Eigentlich muss die Pfändung dorthin wo das Einkommen herkommt. 

Sind die Nebeneinkommen dir und dem Gläubiger bekannt?

 

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Chance
Aufsteiger
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Was genau steht denn im PfÜB? Ist da das Nebeneinkommen bereits benannt? In solchen Fällen halte ich Rücksprache mit dem anderen "AG". 

*Achtung, kann Spuren von Ironie beinhalten*
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prugger
Aufsteiger
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Das "Nebeneinkommen" ist die gesetzliche Rente die über 2.000 Euro liegt. Bei uns ist nur eine Betriebsrente mit 200,-. Der Gläubiger sagt dass wir das nicht auszahlen dürfen.

Könnte ich natürlich nochmal prüfen 😞

 

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einmalnoch
Experte
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@prugger 

 

Da es sich um eine Drittschldnerpfändung handelt sollte bei Zweifeln ein Rechstanwalt hinzugezogen werden. Im Zweifel haftet der Mandant für falsche Beurteilungen und der StB darf den Schaden übernehmen, weil ja nicht zur Rechtsberatung befugt.

„Einen guten Ruf erwirbt man sich nicht mit Dingen, die man erst machen will.“ - Henry Ford
prugger
Aufsteiger
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Ha, die DATEV hat eine Lösung:

Servicekontakt hat nach dreimaligem Hin und Her jetzt doch eine Antwort parat:

 

eine automatische Berechnung der Pfändung ist in diesem Fall nicht möglich.
Sie können den manuell errechneten Pfändungsbetrag unter
Personaldaten | Entlohnung | Pfändung | Allgemeine Angaben im Feld "Fixer Abzugsbetrag" erfassen.
Es wird dann nur dieser Betrag gepfändet.

 

Jippie ... und es funktioniert. Danke für euer Mitdenken!

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prugger
Aufsteiger
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Und ja: hab grade mit dem Gläubiger gesprochen (Finanzamt): es muss erst lohnsteuerpflichtiges Einkommen wie eine Betriebsrente und dann erst die gesetzliche Rente gepfändet werden.

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letzte Antwort am 19.03.2026 10:43:38 von prugger
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