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Pfändung Verbraucherinsolvenz

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letzte Antwort am 28.09.2021 14:23:43 von Gökhan_Aras
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Yvo
Beginner
Offline Online
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Guten Tag,

 

es wurde bei MA X ein unpfändbarer Betrag im Pfändungsbeschluss ab 08/2021 geändert.

Das System hat eine automatische Nachberechnung ab 02/2021 durchgeführt. Ist das korrekt?

Des Weiteren wurde die Anzahl der unterhaltsberechtigten Personen 05/2021 rückwirkend geändert. Daher wurde ebenfalls eine automatische Nachberechnung ab 02/2021 durchgeführt.

DATEV-Mitarbeiter
Gökhan_Aras
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 2
152 Mal angesehen

Hallo,


bei Änderung der Daten einer bereits abgerechneten Pfändung muss darauf geachtet werden, dass eine neue Historie mit Gültig ab xx/xx erfasst wird. 


Haben Sie dies bei der Änderung des unpfändbaren Betrags und der unterhaltsberechtigten Personen berücksichtigt?

 

Falls ja, hätte diesbezüglich keine Nachberechnung erfolgen dürfen.


Gerne helfen wir Ihnen im persönlichen Kontakt über unsere üblichen Servicekanäle weiter.

Beste Grüße Gökhan Aras
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 28.09.2021 14:23:43 von Gökhan_Aras
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