Hallo zusammen,
gibt es eine Möglichkeit, den Restbetrag der Pfändung auf der Entgeltabrechnung zu entfernen?
Wir haben eine Unterhaltspfändung, die als solche nicht unter Unterhaltspfändung laufen kann, da wir von dem pfändbaren Netto nur 1/4 pfänden dürfen.
Oder hat jemand eine Idee, wie wir dies bei der Unterhaltspfändung einstellen können?
Wieso kann nur 1/4 gepfändet werden?
Ich glaube unter "Quote Gleichberechtigung" bei der Unterhaltspfändung kann aufgeteilt werden. Hier einfach mal testen.
Wie berechnen Sie bisher die Pfändung? Die Unterhaltspfändung ist teilweise höher als eine normale Pfändung, da nicht so wieviel Freigrenzen existieren. Deshalb sollte niemals eine Unterhaltspfändung als normale Pfändung erfasst werden.
Das hatte ich schon ausprobiert. Die Quote ist allerdings für mehrere Unterhaltspfändungen gedacht. Dies liegt hier nicht vor.
Wieso 1/4?