Hallo Zusammen,
ich habe im Lohn und Gehalt seid 01/2022 eine Pfändung aktiv, wie bekomme ich diese fortlaufend hinterlegt.
LG hh
Moin,
den pfändbaren Betrag müssen Sie nicht selbst ermitteln/eintragen.
Unter "gewöhnliche Forderung" ist der INSGESAMT gepfändete Betrag einzutragen. Unter "Nebeneinkommen" sind Eintragungen nur vorzunehmen, wenn weitere Einkünfte vorliegen, die für die Berechnung berücksichtigt werden müssen.
Der gepfändete Betrag wird dann vom Programm automatisch ermittelt und solange berücksichtigt, bis der Betrag vollständig beglichen ist.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Guten Morgen und besten Dank, hat funktioniert.
LG hh