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Pfändung, Ehefrau mit Teilbetrag berücksichtigen

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letzte Antwort am 06.01.2021 12:38:13 von lotte
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lotte
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Hallo liebe Community,

ich habe en Problem mit der Abrechnung eines MA.

Der MA hat schon drei Vorpfändungen (gewöhnlich) bei denen die Berufstätigkeit sener Ehefrau (Teilzeit) nicht berücksichtigt wurde, also 3 Unterhaltsberechtigte (2 Kinder).

 

Nun kam eine 4. Pfändung bei der die Ehefrau bei den Unterhaltsberechtigen nicht mitgerechnet werden soll, aber ein Freibertrag (also nicht Pfändbar) von 100,- berücksichtigt werden soll.

Wo muss ich nun die 100,- eingeben?

 

Des weiteren wird diese 4. Pfändung (mit Rang 4), da ich bei dieser Pfändung 2 Unterhaltsbrerechtige angegeben habe bei der Probeabrechnung vor Rang 2 und 3 bedient.!?!

 

Ist das so korrekt?

Ich hatten so eine Fall noch nie.🤔

 

 

lohnhilfe
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Hallo,

 

wenn bei den anderen Pfändungen mehr unterhaltsberechtigte Personen (ubP) angegeben sind, dann bleibt dort ein höherer Betrag unpfändbar. Auf die Differenz (unpfändbar mit 3 ubP minus unpfändbar mit 2 ubP) hat dann die neue Pfändung Zugriff.

 

Wegen der 100 €: probieren Sie mal folgendes: erst Probeabrechnung nur mit 3 ubP, Pfändungsbetrag notieren, dann in der Pfändungsmaske bei "Absolut unpfändbar" die 100 € erfassen - der Pfändungsbetrag müsste niedriger werden. Sonst Datev anrufen. Bitte auf jeden Fall das Ergebnis hier mitteilen für andere Suchende 🙂

LG
VM
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lotte
Beginner
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Nachricht 3 von 5
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Hallo und danke für die schnelle Antwort,

 

ok, dann macht der Rang in diesem Fall ja keinen Sinn?!?

 

Zu 2: Das habe ich schon probiert bei der 2. Probeabrechnung mit ubP 2 und 100€ bei Absolut Unpfändbar, kam dann ein unglaublich hoher Pfändungsbetrag, das kann leider nicht stimmen. Er lag mit dem Netto weit unter der Pfändungsfreigrenze.

 

LG

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lohnhilfe
Meister
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Nachricht 4 von 5
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Hallo,

 

der Rang macht trotzdem Sinn. Denn wenn der Netto-Betrag mehr als das Unpfändbare mit 3 ubP beträgt, wird davon zuerst die Pfändung mit Rang 1 bedient. Die mit Rang 4 bekommt nur die vorhin genannt Differenz.

 

Zu 2.: Dann ohne probeabrechnen, die Pfändungsberechnung anschauen, was da als unpfändbar genannt ist und dieses um die 100 € erhöht dann eintragen.

LG
VM
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lotte
Beginner
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Hallo,

dann müsste ich das aber bei ständig wechselndem Lohn (Stundenlohnempfänger) monatlich machen.

Gibt es seitens Datev keine andere Lösung??

 

LG

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letzte Antwort am 06.01.2021 12:38:13 von lotte
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