Hallo zusammen,
wir haben folgendes Problem:
Ein Mitarbeiter hat 2 laufende Pfändungen (im folgenden genannt Rang 1 und Rang 2).
Bei der Pfändung Rang 1 hat sich die Restschuld durch "Eigenzahlung" des Schuldners vermindert. Wir haben den Betrag im Feld "gewöhnliche Änderung" entsprechend der Mitteilung des Gläubigers angepasst.
Bei der Lohnabrechnung wurde dann allerdings die Pfändung Rang 1 ignoriert und Pfändung Rang 2 in Abzug gebracht.
Wenn ich nun alternativ eine neue Pfändung für Rang 1 anlege, bekomme ich den Hinweis beim Feld "Netto-Abzugs-Nr." ,dass diese Nummer bereits in einer anderen Pfändung genutzt wird. Also müsste ich hier wieder eine Netto-Lohn-Abzugsnummer anlegen? ...das kann doch alles nicht sinn-/zweckmäßig sein ...🤔
Gibt es hier Lösungsvorschläge für eine adäquate Vorgehensweise?
Vielen Dank für Eure Hilfe
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Bei der Pfändung Rang 1 hat sich die Restschuld durch "Eigenzahlung" des Schuldners vermindert. Wir haben den Betrag im Feld "gewöhnliche Änderung" entsprechend der Mitteilung des Gläubigers angepasst.
Was wurde genau eingeben, die Restforderung oder wurde die bisherige Forderung um die Eigenzahlung gemindert? Denn wenn die Restforderung eingegeben wurde, gehe ich davon aus, dass die Pfändung 1 abgezahlt wurde.
Was steht in der Auswertung 14? Wenn diese nicht vorhanden ist, mit temporären Abruf nachholen.
Hallo tbehrens,
in der Auswertung 14 ist die Pfändung Rang 1 nur bis Monat November aufgeführt, inkl. Tilgung.
Ah jetzt kommt bestimmt der Knackpunkt:
Wir haben von 22.000 auf 5.000 reduziert.
Da aber bereits Tilgungen über 5.000 EUR in den letzten Jahren gelaufen sind, "denk das System" es wäre alles getilgt? 🤔