Hallo zusammen,
habe ein Problem in Lodas:
Wieso kann ich die Stamm-LA 241 (Weihnachtsgeld brutto) nicht als halbpfändbar einstellen? Lt ZPO steht dem Gläubiger ein Viertel zu.
Moin,
die Pfändbarkeit eines Weihnachtsgeldes nach § 850a Nr. 4 ZPO wird über die Stammlohnart 241 automatisch berücksichtigt:
Unpfändbar sind...
4. Weihnachtsvergütungen bis zum Betrag der Hälfte des monatlichen Arbeitseinkommens, höchstens aber bis zum Betrag von 500 Euro
Wonach dem Gläubiger ein Viertel zusteht wäre mir jetzt neu.
Viele Grüße
Uwe Lutz