Hallo,
wir haben das Phenomäne, dass wir bei einigen Mandanten nach der Umstellung keine Benachrichtigung bekommen.
Daten sind gesendet und der Sachbearbeiter ist schon seit Jahrzehnten hinterlegt.
Hat jemand eine Idee.
Freundliche Grüße
Steht der Sachbearbeiter korrekt im Auftrag (Zuständigkeit)? --> Schnellinfo "Stammdaten" > Zuständigkeiten
Wurden Basisdaten online entsprechend gepflegt?
Hat der Sachbearbeiter die MyDatev-Mitteilungen aktiviert?
Ja, ist alles hinterlegt.
Tritt das Problem bei allen Mandanten auf oder nur bei einzelnen?
nur einzelne
Ich hatte das Problem auch.
Laut Datev hat es bei mir Mandanten betroffen, die per Umstellungsassistent von der digitalen Personalakte in die Damals neue Personalakte übertragen wurden. Im Hintergrund wurden bestimmte Verknüpfungen nicht mitgenommen, da diese damals noch nicht relevant waren.
Als schnelle Abhilfe wurde mir empfohlen bei diesen Mandanten über die Mandantenregistrierung Datev Personal nochmals zu bestellen. Es sollen keine zusätzlichen Kosten dafür anfallen.
Habe ich gemacht und sofort bei allen die Mitteilungen erhalten.
Moin,
wir können nicht nochmal bestellen, da der Mandant kein DUO möchte. Wie führen nur die Personalakte.
Dann müsst ihr das Problem wohl aussitzen bis es eine Lösung gibt
ja leider, ist aber auch blöd gemacht. Was ist mit den Mandanten, die ihre Fibu selber machen oder ein anderes Steuerbüro, auch nichts anderes. Da haben wir eine ganze Menge von. Das ist irgendwie nicht durchdacht.
Selbstbuchende Mandanten mit einer entsprechenden Anzahl an Arbeitnehmer haben jetzt einfach Datev Personal übergestülpt bekommen. Hier hatten wir bereits das Personal-Addon im Einsatz.
Der Mandant hatte also bereits Zugang zur Onlineanwendung mit eigener Beraternummer und Zugangsmedium.
Nur für kanzleiinterne Zwecke haben wir bisher noch keine Personalakte angelegt.
Die Mandanten arbeiten mit einem anderen Programm. Bei uns wird nur die Personalakte geführt.
Auch selbstbuchende Mandanten mit Fremdsoftware haben von uns Datev Personal aufgedrückt bekommen, sofern eine bestimmte AN-Anzahl erreicht wird.
Alle anderen müssen selbst die Entscheidung treffen.