Hallo,
wir nutzen bei einem Mandanten das Personal Add-On.
Sofortmeldepflichtiges Unternehmen:
Nun hat er einige Minijobber, die auch mal einige Monate nicht arbeiten und dann wieder einsatzbereit sind. Es sollten ja dann neue Sofortmeldungen erstellt werden. Wie können wir das lösen?
Der Mandant sieht das der Mitarbeiter angelegt ist, aber kann ja keine neue Sofortmeldung versenden. Oder übersehen wir hier etwas?
Vielen Dank.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Wenn es hilft...in den Geringfügigkeitsrichtlinien Abschnitt D6 S. 105 steht:
Eine Sofortmeldung ist immer dann zu erstellen, wenn eine Anmeldung mit Abgabegrund
10 bei einer Einzugsstelle erforderlich wird.
Wenn der AG den Mitarbeiter sieht, müsste das ja bedeuten, dass er nicht abgemeldet wurde, sondern nur unterbrochen ist. Dann wäre keine neue Sofortmeldung notwendig.
Ansonsten muss der AG den MA neu anlegen. Doof, aber anders nicht möglich derzeit.
Im Rahmen einer Zollprüfung war dies meine Argumentation.
Der Prüfer besteht jedoch auf eine erneute Sofortmeldung, da man sonst die Schwarzarbeit nicht eingrenzen könnte.
Immer nach (s)einer gesetzlichen Grundlage fragen.
Behaupten kann jeder!