Wir verpflegen unsere Arbeiter bei Bauarbeiten "außerhalb" mit Essen.
Sobald diese Kosten den Tagessatz von 12€ übersteigen müssen wir ja den übersteigenden Betrag pauschal versteuern.
Mit welcher Lohnart kann ich das tun?
Ist für mich völliges Neuland - bin für Hilfe seeehr dankbar
Arbeite mit Lohn/Gehalt classic.
Hallo,
verstehe ich den Sachverhalt so richtig:
1) Die Bauarbeiter übernachten täglich zu Hause und sind mehr als 8 Stunden von der Wohnung abwesend.
2) Die Firma bestellt und bezahlt bspw. ein Mittagessen bei einem Caterer, das an die Baustelle geliefert wird. Es kostet 20€ pro Person.
Anläßlich einer Dienstreise, die hier wegen der "Auswärtstätigkeit" vorliegt, darf das Mittagessen bis zu 60€ kosten. Dafür ist der Verpflegungsmehraufwand von 12€ um 40% vom Tagessatz 24€ = 9,60€ zu kürzen. Das heißt, der Differenzbetrag darf noch vom AG in Höhe von 2,40€ steuerfrei ausgezahlt werden.
Außer einer Reisekostenabrechnung ist meiner Meinung nach nichts weiter zu machen.
Viele Grüße
Hallo,
die "Datev-Lohnart" für pauschal versteuerte Verpflegungsmehraufwendungen ist die 3230.
Allerdings würde ich an Ihrer Stelle die bereits gemachten Hinweise prüfen, da es sich tatsächlich danach anhört, dass eine Gestellung der Mahlzeiten durch den Arbeitgeber erfolgt. Dann wären "nur" die Verpflegungsmehraufwendungen zu kürzen und der Großbuchstabe "M" auf der Lohnsteuerbescheinigung auszuweisen. Eventuell noch gezahlte steuerfreie Verpflegungsaufwendungen sind in Zeile 20 der Lohnsteuerbescheinigung zu berücksichtigen. Hier wäre die Lohnart 3220 die "Datev-Lohnart".
Viele Grüße
T. Reich