Hallo ihr Lieben,
vielleicht könnte ihr mir weiter helfen..
Folgender Sachverhalt:
Ein Mitarbeiter hat zu einem Jubiläum eine Reise von seinem Arbeitgeber geschenkt bekommen in 07/2023.
Da diese Sachzuwendung in 07/2023 nicht erfasst wurde, soll dieser jetzt rückwirkend pauschal versteuert werden.
Der Mitarbeiter liegt über der BBG.
Ich habe probeweise die Sachzuwendung mit der Lohnart 849 angelegt. Als meine Probeabrechnung da war ist mir aufgefallen, dass das Programm die Sachzuwendung nicht mit 30% versteuert.
Die SV-Beiträge fallen raus, da die BBG überschritten wird.
Nun meine Frage: Woran liegt das, das Lodas diese Sachzuwendung nicht pauschal versteuert?
Außerdem habe ich noch die Frage, ob ich die Sachzuwendung über Lodas in 07/2023 berechnen kann oder ob ich dies über das SV-Meldeportal korrigieren muss?
Zur Info: Der AG möchte die Steuer nicht übernehmen, weswegen ich mich für die Lohnart 849 "Sachzuwendung p. St." entschieden habe.
Ich bedanke mich schonmal im Voraus.
MfG
Hallo @annaldm229 ,
Sie wollen die Sachzuwendung mit 30 % pauschal besteuern und die Pauschalsteuer auf den Mitarbeiter abwälzen?
Sind Sie sicher, dass die so lange nachträgliche Besteuerung zu Lasten des Arbeitnehmers überhaupt noch möglich ist? An anderer Stelle hier war mal die Rede davon, dass eine Korrektur durch den Arbeitgeber zu Lasten des Mitarbeiters nur für drei Monate rückwirkend erlaubt sei ...
Viele Grüße und einen schönen Nachmittag.
Genau richtig. Sofern es möglich ist, soll die Lohnsteuer auf den Mitarbeiter abgewälzt werden soll.
Ich habe das auch mal gehört, dass man "nur" drei Monate rückwirkend eine Korrektur vornehmen kann. Ich war mir allerdings nicht sicher, ob dies generell so ist. Allerdings habe ich dies nur in Zusammenhang bei der Sozialversicherung gehört.