Hallo,
kann mir jemand sagen, warum in dem Beispiel im Dokument Nr. 5303214 auf Seite 4 "Abwälzung der Pauschalsteuer bei einzelnen Mitarbeitern erfassen" kein pauschaler Solidariätszuschlag berechnet wird? Bei einer pauschalen Beteuerung gem. §40 EStG wird ja nach wie vor auch ein Solidaritätszuschlag erhoben.
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Hallo,
vielen Dank für Ihren Hinweis.
Die Berechnung des pauschalen Solidaritätszuschlags werden wir im von Ihnen genannten Dokument ergänzen.