Liebe Community,
gibt es tatsächlich, obwohl die gesetzliche Regelung bis 2030 verlängert wurde, noch immer keine Standardlohnart von DATEV für die mtl. Erstattung des pauschalen Auslagenersatzes für den Ladestrom durch den Arbeitgeber?
Wie handhabt Ihr das?
Wir würden gerne mtl. die 35 Euro (keine zusätzliche Lademöglichkeit beim AG) erstatten.
Ich freue mich auf Euer Feedback. Vielen Dank schon im Voraus.
Anke Hetzer
Hallo Frau Hetzer,
für den von Ihnen beschriebenen Sachverhalt gibt es keine DATEV-Standardlohnart.
Bitte beachten Sie hierzu einen bereits von meinen Kollegen beantworteten Thread:
Da es sich um Auslagenersatz handelt, empfehlen wir Ihnen, eine Standard-Nettolohnart zu kopieren und entsprechend als Auslagenersatz zu betiteln.