Hallo,
wenn der Arbeitgeber die pauschale Steuer für die Zusatzkrankenversicherung übernehmen möchte und er eine Genehmigung vom Finanzamt über ein Niedrigeren Steuersatz hat. (Individueller Steuersatz)
Wie und mit welcher Lohnart kann ich das richtig abrechnen?
Gibt es Probleme wenn ich die Lohnart St/Sv frei wähle und die pauschale Steuer in der Nebenbuchführung versteuer?
Der Thread wurde durch @Nina_Schöneweis vom Bereich "Freie Themen" in den Bereich "Personalwirtschaft" verschoben.
Das klingt, als könnte dies helfen:
Abweichender Lohnsteuer-Prozentsatz (Eingabefeld) - DATEV Hilfe-Center
Vielen Dank. Und die Zusatz Krankenversicherung rechne ich dann mit einer Steuerfreien Lohnart ab?
Ich denke, dass sollte über die dort genannten Lohnarten 870/871/872 erfolgen.