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Pauschale Steuer 37b - anmelden nach erfolgter Lohnabrechnung

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letzte Antwort am 25.01.2021 13:50:01 von Astrid_Preuß
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SJ
Beginner
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Hallo liebe Community,

 

bei uns stellt sich die Frage nach der pauschalen Steuer 37b über die Nebenbuchführung im Lohn. Wenn die Mandanten erst mit der Buchhaltung Dezember die Unterlagen einreichen und der Lohn für den Dezember aber schon gerechnet wurde. Wie kann man das in Lohn und Gehalt lösen ohne dass der Monatsabschluss zurückgesetzt werden müsste und eine korrekte Anmeldung für 2020 erfolgt? (wir sind noch Frischlinge :-))

 

Vielen Dank für Eure Hilfe.

DATEV-Mitarbeiter
Astrid_Preuß
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


eine rückwirkende Korrektur bereits gesendeter Lohnsteuer-Anmeldungen wird von Lohn und Gehalt nicht unterstützt. Daher ist auch eine rückwirkende Erfassung von Nebenbuchführungswerten nicht möglich.


Damit Sie die Lohnsteuer-Anmeldung für 12/2020 korrigieren können, kommen Sie nicht umhin, den Monatsabschluss wieder zurück zu setzen.


Weitere Informationen hierzu finden Sie in unserem Dokument 9221101 – Steuerbeträge aus Nebenbuchführungen.


Viele Grüße aus Nürnberg


Astrid Preuß
Personalwirtschaft
DATEV eG

Beste Grüße Astrid Preuß
Personalwirtschaft | DATEV eG
floreana
Fortgeschrittener
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Liebe Frau Preuss, wird es denn von Lodas unterstützt? Also die in der Nebenbuchführung im Januar 2021  eingetragenen Werte für Zeitraum 12/2020

Viele Grüße 

Floreana

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DATEV-Mitarbeiter
Jacqueline_Schön
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Floreana,


im Programm Lodas verhält es sich wie folgt: 


wenn die Werte aus der Nebenbuchführung für die Lohnsteueranmeldung Dezember 2020 berücksichtigt werden sollen, ist es wichtig, dass diese im Bearbeitungsmonat 12/20 erfasst werden und dann eine Wiederabrechnung komplett für den Monat 12/20 gesendet wird.


Werden die Werte der Nebenbuchführung mit der Abrechnung Januar 2021 gesendet, werden diese auf der Lohnsteueranmeldung für Januar 2021 berücksichtigt, sollten Sie einen monatlichen Anmeldezeitraum gewählt haben.

 

Informationen zum Thema Lohnsteueranmeldung finden Sie auch in der Dokumentennummer: 1080302 Lohnsteuer-Anmeldung in unserem Datev Hilfe-Center.

 

 

 

 

Beste Grüße Jacqueline Schön
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Arbeitsbiene
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Hallo, Frau Preuß

 

diese Lösung ist nicht wirklich befriedigend. Ein Rücksetzen des Monatsabschlusses ist mit Aufwand und Kosten verbunden. Ist der Januar schon abgerechnet und die Belege für die pauschale Versteuerung im Dezember kommen vom Mandanten erst nach Abrechnung 01/, dann ist ein Rücksetzen nicht mehr möglich. Dann bleibt nur noch das ELSTER-Verfahren, soll das die Lösung sein ?

 

MfG  K.Gier

DATEV-Mitarbeiter
Astrid_Preuß
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo K.Gier,


die Korrektur der Lohnsteueranmeldung für 12/2020 kann in Lohn und Gehalt nur dann erfolgen, wenn Sie sich im Abrechnungsmonat 12/2020 befinden.


Da bereits der Monatsabschluss für 01/2021 durchgeführt wurde, haben Sie keine Möglichkeit mehr, den Monatsabschluss für 12/2020 zurückzusetzen.


Es bleiben Ihnen daher zwei Möglichkeiten:

 

  1. Sie geben die Werte für die Nebenbuchführung im aktuellen Abrechnungsmonat ein (wenn Sie den Monatsabschluss für 01/2021 nicht zurücksetzen möchten). Die Werte werden dann auf der Lohnsteueranmeldung für 02/2021 berücksichtigt.
  2. Sie korrigieren die Lohnsteueranmeldung für 12/2020 über elster.de.


Viele Grüße aus Nürnberg


Astrid Preuß
Personalwirtschaft
DATEV eG

Beste Grüße Astrid Preuß
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 25.01.2021 13:50:01 von Astrid_Preuß
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