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Pauschale Fahrtkosten

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letzte Antwort am 03.11.2023 09:24:19 von sokrates
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n_troike
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Hallo,

 

wir haben unter den Mandantendaten/ Steuer/ Pauschalsteuer die Fahrtkosten mit einem Harken versehen und im Feld Lohnart: die

 

888 Übern. pausch. Steuern 

 

stehen.

 

Kann man so davon ausgehen, dass die pauschalen Steuern auf der Lohnabrechnung im Brutto mit 888 ausgewiesen werden und vom Mitarbeiter getragen werden?

 

Kann man im Lohnjournal ersehen wer die pauschale Steuer getragen hat, MA oder AG?

 

Vielen Dank schon mal.

Nico

sokrates
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Den Haken unter Mandantendaten/ Steuer/ Pauschalsteuer zu setzen und eine LA einzutragen löst noch keine Übernahme durch den Arbeitnehmer aus. 

Dafür müssten Sie unter Personaldaten/ Entlohnung/ Fahrtkostenzuschuss ganz unten bei "Abwälzung der Pauschalsteuer aus Fahrtkosten auf den AN" die Abwälzung der Pauschalsteuer auswählen.

 

Aus dem Lohnjournal lässt sich m.M. nach nicht erkennen, wer die Pauschsteuer getragen hat.

 

Liebe Grüße

Anne Koch

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n_troike
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Vielen Dank sokrates,

 

es gibt eine Stammlohnart 853, die dafür sorgt, dass auf der Abrechnung im Bruttobereich eine LA:

 

888 Übern. pausch. Stueern

 

erscheint. Es handetl sich um einen Minusbetrag.

 

Wer trägt diesen Betrag, MA oder AG?

 

Viele Grüße

Nico

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sokrates
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Wenn die Abwälzung korrekt eingerichtet ist, trägt der AN die Pauschalsteuer. Ansonsten der AG.

Ich habe den Fall bei einer Minijobberin, welche die pauschale Lohnsteuer selber trägt, da sieht dann so aus:

 

 

a.jpg

 

 

 

 

 

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sokrates
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Ah, ich korrigiere mich. Auf Mandantenebene kann man - wie Sie angegeben haben - für alle die Pauschsteuer hinterlegen. 

Meine Variante war die individuelle im Arbeitnehmer selber.

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n_troike
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Vielen Dank sokrates für die Mühe,

 

ich halte fest:

 

1.) Also immer wenn die 888 im Brutto erscheint, geht man von Übernahmen der pauschalen Steuer durch den Arbeitnehmer aus.

 

2.)Leider lässt sich die Unterscheidung AG oder AN nicht auf dem Lohnjournal noch in der Personalkostenübersicht ersehen.

 

Viele Grüße

Nico

 

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sokrates
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Hallo Nico,

 

ja, das ist korrekt. Ich gehe davon aus, dass dies daher kommt, da die pauschale Steuer grundsätzlich eine Arbeitgeber-Belastung ist, die lediglich auf den Arbeitnehmer abgewälzt wird.

 

Nur der Buchungsbeleg oder die Auswertung über DALY lässt am Ende erkennen, wer die Belastung getragen hat.

 

Liebe Grüße

Anne

 

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n_troike
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Hallo,

 

ich habe gerade die Auswertung 85 "Programmverbindung FIBU" vorliegen.

Das meinten Sie mit Buchungsbeleg, oder?

Wie kann ich die Übernahme AN oder AG da rauslesen?

 

Über Daly wäre es also dann nur anhand der 888 zu erkennen.

Oder gibt es noch ein Trick?

 

Vielen Dank schon im Voraus.

Nico

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sokrates
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ich habe gerade die Auswertung 85 "Programmverbindung FIBU" vorliegen.

Das meinten Sie mit Buchungsbeleg, oder?

ja, das meinte ich. Je nach Kontierung funktioniert es über das Konto oder über die Betextung.

 

Was ist denn eigentlich Ihr Ziel? 

 

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n_troike
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Hallo Sokrates,

 

das Ziel versuche ich hier mal zu schildern:

 

Es wird eine neu Lohnart eingführt.

Nach deren Erfassung und anschließender Probe ist mir die 888 aufgefallen.

Ich meinte mich zu erinnern, dass es eine pauschale Steuer ist, die der AN tragen muss , war mir aber unsicher.

 

In den Mandantendaten wurde ich fündig:

 

In Mandantendaten/ Steuer/ Pauschalsteuer waren Fahrtkosten mit einem Harken versehen. Ich dachte mir, das kann der Ursprung sein.

Es steht aber nur „automatische Abwälzung“ als Überschrift.

Es steht dort nicht, auf wen abgewälzt wird, war mir wieder unsicher.

 

Die neue Lohnart und die pauschale Steuer dazu soll der AG tragen.

Nehme ich den Harken unter Mandantendaten raus, werden auch alle „alten/bestehenden Fahrkostenzuschüsse über Lodas und LA433 nicht mehr auf den MA abgewälzt, was ja nicht sein soll.

Deshalb wäre es für mich so wichtig es schwarz auf weiß zu sehen, wo trägt der MA die Pauschale.

 

Viele Grüße

Nico

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sokrates
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Hallo Nico,

 

eventuell müssen Sie individuelle Lösungen im jeweiligen Mitarbeiter vornehmen?! In den Mandantendaten hinterlegen Sie ja Grundsätzliches, im Mitarbeiter können Sie dann abweichende Regelungen treffen.

 

a.jpg

 

 

 

Durch das Anlegen einer neuen Lohnart wird eigentlich gar keine pauschale Abwälzung angesteuert, da dies in der Lohnart nicht zu hinterlegen ist. 

 

LG

Anne

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n_troike
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... die Stammlohnart 853 scheint das auszulösen.

 

Mandantendaten wie beschrieben.

 

Mitarbeiter hat keine Fahrtkosten, wie von Ihnen eingefügt.

 

Die LA 853 wird in der Entlohnung erfasst und es erscheint die 888 auf der Abrechnung.

 

Das sieht mir so aus, als würde es an der LA liegen?

 

Viele Grüße

Nico 

 

 

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sokrates
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Wo wollen Sie die LA 853 einfügen? Bewegungsdaten oder Festbezüge?

Und nur 1malig oder dauerhaft?

Warum nicht über die Fahrtkostenerfassungsmaske? (egal ob einmalig oder dauerhaft) und dort die Abwälzung unterbinden.

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n_troike
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Hallo,

 

also es wird für viele MA einmalig in die Erfassungstabelle erfasst.

Der AG soll die pauschale Steuer übernehmen, was er aber mit dem bestehenden Mandantendateneintrag nicht erfolgt.

 

Wenige MA haben schon bestehende Fahrkosten über den Reiter und in den Festbezügen,

die nicht von der neuen LA betroffen sein werden.

 

Ja, ich kann den Eintrag 888 in den Mandanten löschen und für die bestehenden wenigen MA über Personaldaten schlüsseln -Pauschalsteuer auf AN abwälzen.

 

Deshalb wollte ich wissen wie das alles zusammenhängt.

Welche Auswirkung hat das?

Ich würde ungern in den Mandantendaten etwas ändern.

 

Viele Grüße

Nico

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sokrates
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Hallo Nico,

 

ich würde es ggf über eine neue LA probieren, wenn weder Mandanten- noch Personaldaten geändert werden sollen. 

Dann den Steuer-/SV-Schlüssel 48 nutzen. Es wird mit 25% pauschaliert (mit 15% können Sie nur bis zum Werbungskostenabzug pauschalieren). 

 

LG

Anne

 

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letzte Antwort am 03.11.2023 09:24:19 von sokrates
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