Hallo!
Mitarbeiter erhält pauschal versteuertes Fahrgeld (15 Tage).
Nun liegen im Juli 1 1/2 Wochen und im August 2 Wochen Krankheit vor.
Muss der Betrag irgendwie geändert werden?
Nein. Kurz und knapp.
Pauschale heißt Pauschale. Ebenso wie der Dienstwage nicht gekürzt wird, wird dies mit Fahrtkostenzuschüssen ebenfalls nicht getan.
Im Endeffekt muss der AN ja in der privaten EStE seine Krankheitstage angeben. Somit wird es letztlich dort korrigiert.