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Pauschal versteuerter Verpflegungsmehraufwand i. H. v. 28 € für Abreise-/Anreisetage pfändbar?

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letzte Antwort am 12.02.2024 12:32:07 von vw
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Gelöschter Nutzer
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Hallo zusammen,

 

ist ein pauschal versteuerter Verpflegungsmehraufwand i. H. v. 28 € für Abreise-/Anreisetage pfändbar?

Hat jemand schon damit Erfahrungen gemacht?

 

Viele Grüße

 

 

vw
Erfahrener
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Nachricht 2 von 4
508 Mal angesehen

Hallo,

hierzu sollte vielleicht §850a ZPO Auskunft geben können:

https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__850a.html

Gruß, vw

„Ein Geschäft, das man nicht macht, ist nicht unbedingt ein schlechtes Geschäft.“
(Justus Dornier (*1936), deutscher Unternehmer)
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Gelöschter Nutzer
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Nachricht 3 von 4
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Hallo vw,

stimmt, normalerweise gibt das Gesetz eine Richtung vor, allerdings lässt es manchmal einen Interpretationsraum zu.  Wie ist das " soweit diese Bezüge den Rahmen des Üblichen nicht übersteigen" zu verstehen. Könnte es sein, dass wenn das Steuergesetz diesen Betrag für die Pauschalierung zulässt, es noch üblich ist oder nicht mehr? 

 

Gruß

Isabella

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vw
Erfahrener
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@Gelöschter Nutzer  schrieb:

Hallo vw,

stimmt, normalerweise gibt das Gesetz eine Richtung vor, allerdings lässt es manchmal einen Interpretationsraum zu.  Wie ist das " soweit diese Bezüge den Rahmen des Üblichen nicht übersteigen" zu verstehen. Könnte es sein, dass wenn das Steuergesetz diesen Betrag für die Pauschalierung zulässt, es noch üblich ist oder nicht mehr? 

 

Gruß

Isabella


Hallo Isabella,

genau so kenne ich es bei den SFN-Zuschlägen. Wenn im Rahmen der steuerfrei möglichen Höchstgrenzen (§3b EStG) gezahlt --> unpfändbar, da im Rahmen des Üblichen (Ausnahme: Unterhaltspfändung - hier gelten besondere Regelungen, da die Jugendämter das verbleibende Nettoeinkommen selbst festlegen dürfen).

Gruß, Volker

„Ein Geschäft, das man nicht macht, ist nicht unbedingt ein schlechtes Geschäft.“
(Justus Dornier (*1936), deutscher Unternehmer)
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