Eine Arbeitnehmerin erhält von Ihrem Arbeitgeber eine Parkkarte erstattet - jährlich 250,00 EUR/ monatlich 20,83 EUR. Wie behandle ich den Geldwerter Vorteil richtig? - Kann ich die Parkkarte als monatlicher Sachbezug SV/Steuerfrei abrechnen?
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Das klingt nach einer nachträglichen Kostenerstattung, die dann als Barlohn bzw. Geldleistung steuer- und sv-pflichtig ist.
Würde der Arbeitgeber die Parkkarte monatlich (!) kaufen und dem AN zur Verfügung stellen, wäre es ein Sachbezug bis 44€ und dann auch st- und sv-frei.