Hallo,
wozu dient das Feld "nachgewiesen am"?
Ich habe jetzt die Selbstauskunft. Ist ja, streng genommen, kein Nachweis.
Muss ich da jetzt was eintragen oder lass ich es frei und rechnet er dann nicht?
Wo sehe ich überhaupt auf den ersten Blick, ob er die Kinder nun berücksichtigt hat oder nicht?
Kann man das bei L&G standardmäßig einschalten/mit drucken?
Guten Tag,
wir nutzen es wie es auch steht, als Erfassung dass der Nachweis z. B. die Geburtsurkunde vorliegt.
Bei der Berechnung ist es egal ob da etwas drin steht oder nicht, da er das Geburtsdatum des Kindes für den PV-Abschlag nimmt (eben mal ausprobiert).
Die Vereinfachung die du gerade nimmst soll bis 30.06.2025 stehen bleiben und danach musst du die angegeben Kinder überprüfen. Also schiebst du das in meinen Augen einfach nur.
Bei dem Datum "nachgewiesen am" wenn z. B. schon vorher seit 11/2018 kein PV-Zuschlag einbehalten wurde und jetzt im Juli 2023 ein Datum einträgst macht er ein Hinweis, ob du auch die PV-Zuschlag wirklich nicht berücksichtigt hast für die Vergangenheit.
Lt. DATEV wird der Hinweis ab Version 12.37 verschwinden oder du musst ein Datum vor dem 01.07.2023 erfassen.
(Was ich aber als Hilfe nutze für die Nachweise.)
Auf der Abrechnung ist das nicht ausgewiesen, entweder du guckst vorher die Übersicht über Erfassen > Kinderverwaltung bearbeiten an oder du siehst nach der Abrechnung die Anzahl der Kinder nur auf dem Lohnjournal.
Gruß nh