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PUEG - Kindernachweise

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letzte Antwort am 12.12.2024 13:50:13 von Karl100
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Karl100
Einsteiger
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Hallo Forum,

 

Frage wg. PUEG:

Falls ein AN für PUEG einen Kindernachweis (Kopie Geburtsurkunde) einreicht, wobei das Kind nicht den Nach-Namen des AN hat  (Z.B. für Mutter aber Kind hat den Namen des Vaters) , reicht es dann aus, wenn der AN seine tatsächliche Elterneigenschaft auf der Erklärung zur Elterneigenschaft durch Unterschrift bestätigt ?

 

Oder ist dann ggf. der Name des  Vaters über die Heiratsurkunde o. ä. nachzuweisen ?

 

Danke und Gruß

Karl

Gelöschter Nutzer
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Auf der Geburtsurkunde steht normalerweise der Name des Vaters

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Karl100
Einsteiger
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ja, aber die Frage zielt auf den Fall, wenn die Mutter den Nachweis einreicht und n i c h t  den Namen des Vaters hat.

 

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Gelöschter Nutzer
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auf der Geburtsurkunde stehen doch immer beide Elternteile, egal wie diese heissen

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lohnhilfe
Meister
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Machen Sie mal ein konkretes Beispiel mit Fantasienamen, und was genau auf der Geburtsurkunde steht

LG
VM
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Karl100
Einsteiger
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Ok, hat sich geklärt.

 

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5
letzte Antwort am 12.12.2024 13:50:13 von Karl100
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