Hallo Forum,
Frage wg. PUEG:
Falls ein AN für PUEG einen Kindernachweis (Kopie Geburtsurkunde) einreicht, wobei das Kind nicht den Nach-Namen des AN hat (Z.B. für Mutter aber Kind hat den Namen des Vaters) , reicht es dann aus, wenn der AN seine tatsächliche Elterneigenschaft auf der Erklärung zur Elterneigenschaft durch Unterschrift bestätigt ?
Oder ist dann ggf. der Name des Vaters über die Heiratsurkunde o. ä. nachzuweisen ?
Danke und Gruß
Karl
Auf der Geburtsurkunde steht normalerweise der Name des Vaters
ja, aber die Frage zielt auf den Fall, wenn die Mutter den Nachweis einreicht und n i c h t den Namen des Vaters hat.
auf der Geburtsurkunde stehen doch immer beide Elternteile, egal wie diese heissen
Machen Sie mal ein konkretes Beispiel mit Fantasienamen, und was genau auf der Geburtsurkunde steht
Ok, hat sich geklärt.