Liebe Community,
wenn Arbeitnehmer und Mandanten zusammen das Oktoberfest besuchen und Arbeitgeber übernimmt die Bewirtung, die Zelt-Plätze-Reservierung und zB Verzehrgutscheine. Welche BEstandteile müssten dann nach §37b versteuert werden? Ich vermute, es fällt in die Kategorie "gemischte Veranstaltung"= teilweise betrieblich, teilweise Incentive. Bei der Sitzplatzreservierung und bei den Verzehrgutscheinen bin ich mir recht sicher; aber die Bewirtungskosten auch (über 60 Euro pro Person)? Eine individuelle Versteuerung ist nicht gewünscht.
Vielen Dank schon mal vorab.
Viele Grüße
Also ich glaube ich nehme die Bewirtung raus und dann 70% nur Betriebsausgabe. Hier müsste es nicht relevant sein, dass pro Person über 60 Euro Grenze (?).
Danke euch!
Hallo Community,
hat ein Mitglied der Community hier Erfahrungen und Tipps, welche an dieser Stelle geteilt werden wollen?