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Neumandat voraussichtliche Beitragsschuld

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letzte Antwort am 21.07.2023 10:30:09 von Kathrin_Z
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Kathrin_Z
Einsteiger
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Guten Morgen,

 

Es geht um eine neue Firma die ich zukünftig abrechne. 

Diese stellt gleich locker flockig 40-60 Mitarbeiter im August ein, vorher keine Beschäftigte. 

Zukünftig werde ich hier im Schätzverfahren abrechnen, da Stundenlöhner. 

 

Ich steh jetzt gerade auf dem Schlauch wie ich den Eintrittsmonat August für eine Beitragsschätzung berücksichtigen muss/kann. Ich werde aus den Datev-Dokumenten hier leider nicht schlau. 

 

Kann ich für den Eintrittsmonat im jeweiligen Stamm der Krankenkasse unter voraussichtliche Beitragsschuld meine geschätzten Daten eintragen? Wird dann hier ohne Abrechnung ein Beitragsnachweis für den ersten Monat August erzeugt, durch das Daten senden? 

 

Falls ja, wird dann im September automatisch korrigiert oder muss ich Nacharbeiten machen? 

 

Ich danke Euch schon jetzt für die Entwirrung in meinem Gehirn ;)!!

Uwe_Lutz
Unerreicht
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Nachricht 2 von 3
171 Mal angesehen

Ja, mit dem Senden der Stammdaten werden Schätznachweise übermittelt und die Beträge werden "ganz normal" im September verrechnet.

Kathrin_Z
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 3 von 3
164 Mal angesehen

Danke Herr Lutz, 

 

na das hört sich gut an :)! 

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letzte Antwort am 21.07.2023 10:30:09 von Kathrin_Z
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