Hallo Community,
das neue Service-Release 11.19 von Lohn und Gehalt compact/classic/comfort steht seit heute, Freitag 07.08.2020, in unserem Download-Bereich und per DFÜ für Sie bereit.
Aufgrund der Vielzahl an Änderungen erhalten Sie in diesem Post einen kleinen Auszug.
Eine Übersicht aller Änderungen zur Version 11.19 finden Sie im Dokument 1021721 - Aktuelle Version von Lohn und Gehalt compact / classic / comfort .
- Stufenweise Erhöhung Kug - Bezugsmonate bei Personalnummernwechsel
Damit Lohn und Gehalt den richtigen (ggf. erhöhten) Leistungssatz für die Kug-Berechnung anwenden kann, müssen die Monate mit Kug-Bezug (Bezugsmonate) korrekt ermittelt werden.
Für besondere Fälle, z. B. Wiedereintritt, Personalnummernwechsel etc., können Sie im Mitarbeiter unter Bewegungsdaten | Monatsstammdaten, Registerkarte Kurzarbeitergeld / Winterbeschäftigungsförderung im Feld Anzahl bereits abgerechneter Bezugsmonat (1-10) die Anzahl der bereits abgerechneten Bezugsmonate erfassen.
Bei Bedarf wird automatisch eine Nachberechnung für die Korrektur der Kug-Abrechnung durchgeführt.
Weitere Informationen finden Sie im Dokument 1008728 - Kurzarbeitergeld (Kug) abrechnen in Lohn und Gehalt .
- Änderung der Tabelle für die Berechnung von Kurzarbeitergeld (Kug) für den Rechtskreis Ost
Die Bundesagentur für Arbeit hat eine Änderung der aktuellen Kug-Tabelle bekannt gegeben. Für den Rechtskreis Ost hat sich die höchste Tabellenstufe erhöht. Die Grenze wurde von bisher 6.430,00 EUR bis 6.499,99 EUR auf den Bereich 6.450,00 EUR bis 6.469,99 EUR angehoben.
Diese Änderung gilt rückwirkend ab 01/2020.
Mit dieser Version wird die Änderung der Kug-Tabelle berücksichtigt und es erfolgt eine automatische Nachberechnung.
! Bitte beachten Sie: Wenn für zurückliegende Leistungsanträge bereits ein rechtskräftiger Bescheid vorliegt, darf dieser Leistungsantrag nicht korrigiert werden.
Die Nachberechnung kann für- den einzelnen Mitarbeiter unter Bewegungsdaten | Monatsstammdaten im Register Kurzarbeitergeld/Winterbeschäftigungsförderung
- alle Mitarbeiter auf Mandantenebene unter Mandantendaten | Sozialversicherung | Kurzarbeit
unterdrückt werden.
Weitere Informationen finden Sie im Dokument 1008728 - Kurzarbeitergeld (Kug) abrechnen in Lohn und Gehalt .
- Ermittlung und Abrechnung des AG-Zuschusses zum Kurzarbeitergeld
Um Sie bei der Ermittlung und Abrechnung des SV-freien und SV-pflichtigen Anteils des Arbeitgeberzuschusses zum Kurzarbeitergeld zu unterstützen, erhalten Sie ab Lohn und Gehalt 11.19 in bestimmten Fallkonstellationen eine entsprechende Meldung im Verarbeitungsprotokoll mit Informationen zur Berechnung.
Beachten Sie weitere wichtige Informationen hierzu im Dokument 1008930 -Kug-Arbeitgeberzuschuss / Aufstockung netto für Lohn und Gehalt berechnen.
Neben den bisherigen Brutto-Lohnarten bieten wir Ihnen ab der Version 11.19 die neue Netto-Lohnart 5770 Zuschuss zum Kug, sv-pfl., Netto an, um den übersteigenden Betrag des Zuschusses zum Kurzarbeitergeld SV-pflichtig mit Netto-Lohn-Hochrechnung abzurechnen. Übernehmen Sie die neue Lohnart über den Lohnarten-Assistenten.
- Fristberechnung für die Entschädigung bei Verdienstausfall von Eltern wegen Kinderbetreuung
Seit dem Corona-Steuerhilfegesetz vom 05.06.2020 ist der Zeitraum der Entschädigungszahlung von ursprünglich 6 Wochen auf 10 bzw. 20 Wochen für Alleinerziehende verlängert. Einzelne Kinderbetreuungsabschnitte innerhalb des Jahrs 2020 werden für die Fristberechnung kumuliert. Die Entschädigung für die ersten 6 Wochen muss der Arbeitgeber zunächst auszahlen.
Mit dieser Version wird die Frist von 6 Wochen automatisch gemäß der erfassten Ausfallschlüssel QK - Beaufsichtigung Kind wegen Schulschließung (§ 56 Abs. 1a IfSG) bzw. QB - Beaufsichtigung Kind (Stunden) wegen Schulschließung (§ 56. Abs. 1a IfSG) ermittelt.
Die weitere Erfassung von Fehlzeitabschnitten nach den 6 Wochen mit dem Ausfallschlüssel QK führt zu einer DEÜV-Abmeldung bzw. Wiederanmeldung und zu einer Kürzung der Sozialversicherungstage.
Für betroffene Mitarbeiter erfolgt bei Bedarf eine automatische Nachberechnung.
Weitere Informationen finden Sie hier:
Dokument 1009171 - Entschädigung für Verdienstausfall bei Kinderbetreuung [neu ab Version 11.17]
Dokument 1009166 - Entschädigung für Verdienstausfall bei Kinderbetreuung abrechnen in Lohn und Gehalt
- Betriebliche Altersvorsoge – Förderbetrag für Arbeitnehmer mit niedrigem Einkommen steigt rückwirkend
Der im Jahr 2018 eingeführte Förderbetrag (§ 100 EStG) zum Aufbau einer betrieblichen Altersvorsorge (bAV) für Arbeitnehmer mit niedrigem Einkommen wird rückwirkend zum 1. Januar 2020 von derzeit max. 144,00 Euro jährlich auf max. 288,00 Euro jährlich angehoben (30 % des AG-Zuschusses aus bisher max. 480,00 EUR und ab 01.01.2020 max. 960,00 EUR). Außerdem wird die geltende monatliche Einkommensgrenze, bis zu der die bAV von Geringverdienern gefördert wird, von 2.200,00 EUR auf 2.575,00 EUR angehoben.
Lohn und Gehalt 11.19 berücksichtigt die neuen Grenzen.
Es erfolgen keine automatischen Nachberechnungen.
Prüfen Sie, ob durch die Erhöhung der Grenzen eine neue oder höhere Förderung der Arbeitgeberbeiträge möglich ist.
Weitere Informationen finden Sie im Dokument 9226390 - Betriebliche Altersvorsorge (bAV) ab 2018
🤖Außerdem NEU:
Zur Unterstützung bei Fragen zu den meistgefragten Corona-Themen haben wir für Sie einen neuen Hilfe-Bot erstellt. Der Lohn und Gehalt Corona-Hilfe-Bot hält Lösungen zu folgenden Themen bereit:
- Quarantäne
- Entschädigung Kinderbetreuung
- Arbeitslohnspende
- Steuerfreie Sonderzahlung (Corona-Prämie)
- Temporäre Änderungen im Bereich Kurzarbeitergeld
Unter Anderem können Sie den Bot über das Dokument 1018343 oder direkt hier aufrufen.
Sonnige Grüße aus Nürnberg
Ihr Community-Team Personalwirtschaft Lohn und Gehalt
@Darlene_Pfahler @Nina_Schöneweis @Selina_Heubeck @Daniela_Eichler
Viele Grüße Daniela Eichler
Personalwirtschaft l DATEV eG