Hallo liebe Community,
seit gestern Abend, 23.03.2023, steht das Service-Release 12.25 von LODAS compact / classic / comfort bereit. Bitte führen Sie die Installation per DFÜ durch.
Alle Informationen rund um die Software-Bereitstellung finden Sie hier.
Das Service-Release enthält gesetzliche sowie funktionale Änderungen:
Gesetzliche Änderungen
Mit der neuen Version von LODAS können Sie Daten zur lohnabrechnenden Stelle erfassen. Sie haben die Möglichkeit die lohnabrechnende Stelle unter Mandantendaten | Adresse in der neuen Registerkarte Lohnabrechnungsstelle zu erfassen.
Die Angaben sind für das neue DÜ-Verfahren zum Arbeitgeberkonto notwendig. In LODAS wird das neue DÜ-Verfahren zur Einrichtung eines Arbeitgeberkontos voraussichtlich zum 01.07.2023 umgesetzt.
Weitere Informationen finden Sie im Dokument: Daten zum Arbeitgeberkonto in LODAS erfassen
Mit der LODAS Version 12.25 gibt es unter Personaldaten | Kurzarbeit, Registerkarte Angaben zur Berechnung das neue Kontrollkästchen Kurzarbeitergeld wird aufgrund Doppelbesteuerungsabkommen im Ansässigkeitsstaat versteuert.
Mehr Infos dazu im Dokument: Kurzarbeitergeld: Aktuelle Änderungen im Überblick
Der neue Steuer-Programmablaufplan wird seit dem 21.03.2023 für alle Abrechnungen im DATEV-Rechenzentrum berücksichtigt. Die rückwirkenden Änderungen können eine automatische Nachberechnung ab Januar 2023 auslösen.
Für bereits ausgetretene Arbeitnehmer wird keine automatische Nachberechnung durchgeführt.
Folgende Besonderheiten gelten für die bisher abgegebenen EEL-Meldungen ab Januar 2023
Durch das Jahressteuergesetz können sich die Nettoverdienste für bereits abgerechnete Monate ändern, was sich auf bereits übermittelte EEL-Meldungen und AAG-Anträge (U2) auswirkt.
Laut Gesetzgebung dürfen in diesem Sonderfall jedoch die EEL-Meldungen nicht storniert und neu erstellt werden.
Mit Installation der LODAS Version 12.25 wird für betroffene Arbeitnehmer das Kontrollkästchen „Zeiträume und Beträge für EEL festschreiben“ unter Personaldaten | Beschäftigung | Fehlzeiten automatisch aktiviert. Dadurch werden EEL-Meldungen nicht storniert und neu erstellt.
Für Sie besteht Handlungsbedarf, wenn eine EEL-Meldung tatsächlich neu erstellt werden muss (z. B. auf Grund neuer / geänderter Fehlzeiten).
Weitere Informationen finden Sie auch im Dokument: Jahressteuergesetz: Korrektur von EEL-Meldungen und AAG-Anträgen in LODAS
Funktionale Änderungen
Zukünftig können über den Menüpunkt Mandant | Daten senden... im Sendedialog die Vorbelegung folgender Kontrollkästchen gespeichert werden:
> Protokoll für erstmals gültige Abrechnungswerte aus Vormonatserfassung anzeigen
> Prüflauf durchführen
Die Einstellung bleibt beim Öffnen des Dialogs gespeichert.
Weitere Informationen zu den Details der neuen Versionen finden Sie im Dokument 1021678 Aktuelle Version von LODAS compact / classic / comfort.
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🎥 Den Infoservice LODAS für März 2023 gibt es auch diesmal wieder als Video. Das Video enthält eine Auswahl an Themen der aktuellen Infoservice-Ausgabe.
Viele Grüße von Ihrem Community-Team der PWS
Muss oder sollte die Lohnabrechnungsstelle im Bearbeitungsmonat Januar 2023 gesetzt werden?
Welche Konsequenz gibt es, wenn man es nicht tut?
Ich habe sie bei einigen Mandanten im April gesetzt und jetzt nerven Hinweise, dass die Lohnabrechnungsstelle im März nicht angegeben ist.
Hallo @pogo,
vielen Dank für den Hinweis. Ich kläre den Sachverhalt und melde mich wieder.
Hallo,
ich nochmal: Also es ist vollkommen ausreichend, die Lohnabrechnungsstelle mit einem der nächsten Abrechnungsmonate einzupflegen. Bestenfalls gleich mit dem nächsten Abrechnungsmonat, z.B. April 2023 und spätestens bis zum 01.07.2023.
Das Fehlerprotokoll wird unsererseits nochmal nachjustiert. Die Programmübergabe ins DATEV-Rechenzentrum erfolgt voraussichtlich am kommenden Donnerstag (06.04.2023). Sie erhalten das Fehlerprotokoll ab dem Zeitpunkt nur dann, wenn Sie keine Lohnabrechnungsstelle in LODAS eingepflegt haben. Eine rückwirkende Erfassung ab 01/2023 ist nicht notwendig.