Hallo,
ein Mandant hat im Laufe des Dezembers eine Änderung von Firmenname und Adresse vorgenommen. Rechtsform (GmbH9 und Gesellschafter und alle übrigen Bestandteile des Gesellschaftervertrages bleiben bestehen. Ich versuche nun rauszufinden ob eine neue Betriebsnummer notwendig ist. Leider gibt es keine direkten Kontaktdaten der Arbeitsagentur um solche Sachverhalte zu hinterfragen, sondern nur die Möglichkeit die Betriebsnummer direkt zu beantragen, was ich aber nicht möchte, wenn es nicht notwendig ist. Hat hier jemand einen Tipp für mich?
Danke und allen ein frohes neues Jahr!
Guten Morgen,
wenn es nur eine Adressänderung gewesen ist, sollte es ausreichen die Stammdaten zu schicken.
Bei Änderung des Firmierung würd ich, der Vollständigkeit halber eine neue Betriebsnummer beantragen.
Habe einen ähnlichen Fall. Hier wurde die Gesellschaftsform von Einzelunternehmen in eine Kapitalgesellschaft geändert. Telefonat mit der Arbeitsagentur ergab das ich alles so lassen kann und über die Stammdatenänderung alles geregelt wird.
Die Krankenkassen sehen das anders.
Guten Morgen,
schreiben Sie am Besten dort hin:
betriebsnummernservice@arbeitsagentur.de
Hier finden Sie auch die Kontaktdaten und weitere Infos:
https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/betriebsnummern-service
Bei mir ging es immer schnell, wenn ich geschrieben habe, max. 2 Arbeitstage. Bei Rückfragen rufen die Mitarbeiter auch an und erläutern einem alles.
Bei einer reinen Namensänderung brauchen Sie nach meiner Kenntnis nur die neuen Daten über das Lohnprogramm zu melden und können die Betriebsnummer behalten.
Viele Grüße
T. Reich