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Neue Version: Lohn und Gehalt 14.59 steht bereit

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letzte Antwort am 20.03.2025 07:39:51 von mhaas
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DATEV-Mitarbeiter
Selina_Heubeck
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Community,

 

seit dem 20.02.2025 steht das neue Service-Release 14.59 von Lohn und Gehalt zur Installation per DFÜ bereit.

 

Alle Informationen rund um die Software-Bereitstellung findet Ihr hier.

 

 

Gesetzliche Änderung:

 

  • Programmablaufplan (Steuer-PAP) ab Januar 2025

Die neue Version von Lohn und Gehalt berücksichtigt den geänderten Steuer-PAP für 2025.

 

Der angepasste Steuer-PAP ist spätestens ab dem 01.03.2025 anzuwenden und gilt rückwirkend ab dem 01.01.2025.

 

Nach Installation der Version 14.59 werden die betroffenen Mitarbeiter mit der nächsten Lohnabrechnung automatisch ab Januar 2025 nachberechnet.

 

Von der automatischen Nachberechnung sind bereits ausgetretene Mitarbeiter ausgenommen. Sofern die Steueränderung auch für diese Art von Mitarbeitern berücksichtigt werden soll, muss der ausgetretene Mitarbeiter im aktuellen Abrechnungsmonat manuell nachberechnet.

 

Auswirkungen auf Entgeltersatzleistungen (EEL), Aufwendungsausgleichsgesetze (AAG) und Kurzarbeit (Kug):

 

AAG-Anträge:

Wenn sich der Netto-Verdienst für einen AAG-Antrag ändert, muss der AAG-Antrag storniert und neu erstellt werden. Lohn und Gehalt führt die Stornierung und Neuerstellung automatisch durch.

 

EEL-Meldungen:

Aufgrund der Vorgaben der SV-Spitzen dürfen in diesem Sonderfall die EEL-Meldungen nicht storniert und neu erstellt werden. Nach Installation der neuen Version 14.59 prüft Lohn und Gehalt automatisch, ob sich der Netto-Verdienst des Arbeitnehmers ausschließlich wegen der Nachberechnung des Steuer-PAPs geändert hat. In diesem Fall wird die Stornierung und Neuerstellung unterdrückt.

Wenn sich der Netto-Verdienst aus anderen Gründen geändert hat, führt Lohn und Gehalt die Stornierung und Neuerstellung der EEL-Meldung automatisch durch.

 

Neue Kug-Tabellen:

Mit der Version 14.59 werden die neuen Kug-Tabellen für die Berechnung des Kurzarbeitergeldes verwendet. Bereits abgerechnete Leistungen werden automatisch neu berechnet und es werden korrigierte Leistungsanträge erstellt.

 

Weitere Informationen findet Ihr in den folgenden Dokumenten:

 

 

Fehlerbehebungen:

 

Detaillierte Informationen zu den folgenden Fehlerbehebungen entnehmt Ihr bitte DATEV MyUpdates:

  • DÜ-Protokoll A1-Antrag Ausnahmevereinbarung für Unternehmen online, RZ-Druckauftrag und Archivierung
  • Falsche Werte im Personalreport in Lohn und Gehalt

 

 

💡Kennt Ihr bereits unseren Infoservice?

Der Infoservice Personalwirtschaft ist ein kostenloser Service-Newsletter. Der Newsletter informiert Euch über wichtige gesetzliche Änderungen für die Lohn- und Gehaltsabrechnung und über funktionale Programmänderungen. Ihr könnt den Infoservice hier abonnieren.

 

Viele Grüße

Euer Community-Team PWS

 

Beste Grüße Selina Heubeck
Personalwirtschaft | DATEV eG
mhaas
Fachmann
Offline Online
Nachricht 2 von 2
297 Mal angesehen

Moin,

hat nach dem Update noch jemand das "Problem", dass jetzt auch MA Abrechnungen bekommen, die eigentlich schon ne Weile K6 oder in Elternzeit sind? Habe ich bei allen Mandanten.

Lang may yer lum reek
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letzte Antwort am 20.03.2025 07:39:51 von mhaas
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