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Neue Version: Lohn und Gehalt 12.6 steht bereit

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letzte Antwort am 15.08.2023 17:13:10 von Marie_Hemmer
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DATEV-Mitarbeiter
Nina_Schöneweis
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Community,

 

voraussichtlich ab heute Abend, 10.08.2023, steht die neue Version 12.6 von Lohn und Gehalt zur Installation per DFÜ bereit.

 

Alle Informationen rund um die Software-Bereitstellung findet Ihr hier.

 

Im Jahr 2023 sind die DATEV-Programme 17.0 das einzige Haupt-Release. Die Version 12.6 ist die Voraussetzung für die Installation aller Programmversionen, die ab dem 1. Oktober 2023 bereitgestellt werden.

 

 

Gesetzliche Änderung:

 

Arbeitgeberkonto: SEPA-Lastschriftmandat für die Krankenkassen erteilen

Es besteht nun die Möglichkeit der Krankenkasse für ein eingerichtetes Arbeitgeberkonto ein SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug der Sozialversicherungsbeiträge elektronisch zu erteilen oder ein bereits eingerichtetes SEPA-Lastschriftmandat zu bearbeiten. Unter Mandantendaten | Bankverbindungen | SEPA-Lastschriftmandate kann für die jeweilige Krankenkasse das SEPA-Lastschriftmandat erteilt oder bearbeitet werden. 

 

 Daten für das DÜ-Verfahren zum Arbeitgeberkonto erfassen

 Arbeitgeberkonto im DEÜV-Verfahren - Hintergrund

 

 

Funktionale Änderungen:

 

Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) 

 

  • Alternatives Feld zur manuellen Erfassung der Kinderanzahl

Zusätzlich zur bisherigen Erfassung der Kinderdaten in der Kinderverwaltung kann die reine Anzahl der berücksichtigungsfähigen Kinder für die Berechnung der PV-Abschläge erfasst werden.

 

Bitte beachtet, dass es sich hierbei nur um eine zusätzliche Funktion handelt. Wurden die Kinderdaten schon inklusive Geburtsdaten erfasst, kann diese Variante auch wie gewohnt weiter genutzt werden. Durch die Erfassung der Kinderdaten in der Kinderverwaltung erfolgt eine automatische Überwachung der Altersgrenzen.

 

 Angaben zur Pflegeversicherung erfassen

 Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) – Hintergrund

 

  • Hinweis zu anrechenbaren Kindern auf der Brutto/Netto-Abrechnung

Auf der Brutto/Netto-Abrechnung kann mit der neuen Version ein Hinweis zu anrechenbaren Kindern in der Pflegeversicherung ausgegeben werden. Ihr könnt einstellen, ob die Anzahl der Kinder angedruckt, nur bei Veränderung zum Vormonat angedruckt oder nicht angedruckt werden soll. Der Hinweis wird nur angedruckt, wenn ein Arbeitnehmer mehr als ein Kind hat.

 

 Gestaltung (Arbeitsbereich)

 Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) – Hinweise auf der Brutto/Netto-Abrechnung detailliert erklärt

 

 

Neuerungen in  DATEV MyUpdates

 

Neuerungen stehen ab sofort bei DATEV MyUpdates bereit:

Neuerungen in Lohn und Gehalt compact

Neuerungen in Lohn und Gehalt classic

Neuerungen in Lohn und Gehalt comfort

 

 

💡Kennt Ihr bereits unseren Infoservice?

 

Der Infoservice Personalwirtschaft ist ein kostenloser Service-Newsletter. Der Newsletter informiert Euch über wichtige gesetzliche Änderungen für die Lohn- und Gehaltsabrechnung und über funktionale Programmänderungen. Ihr könnt den Infoservice hier abonnieren.

 

🎥Den Infoservice Lohn und Gehalt für August 2023 gibt es auch diesmal wieder als Video. Das Video enthält eine Auswahl an Themen der aktuellen Infoservice-Ausgabe.

 

Viele Grüße von Ihrem Community-Team PWS

Freundliche Grüße, Nina Schöneweis
Personalwirtschaft | DATEV eG
Gelöschter Nutzer
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Hallo Frau Schöneweis,

Danke für die Information. Gibt es ein SR 12.6, dass ich auf eine 16.0 Installation installieren kann oder müssen die Programme 17.0 installiert sein?

Vielen Dank.

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DATEV-Mitarbeiter
Nina_Schöneweis
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 3 von 13
1382 Mal angesehen

Hallo, 

 

nein, das gibt es nicht.

Voraussetzung für die Installation der Version 12.6 von Lohn und Gehalt sind die DATEV-Programme 17.0.

Freundliche Grüße, Nina Schöneweis
Personalwirtschaft | DATEV eG
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cfrahlmann
Beginner
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Neu in der Version 12.6 ist ja, dass die Kanzlei für die Mandanten ein SEPA-Mandat für die Krankenkassen übermitteln können. Hat einer der Kollegen hierzu schon eine schriftliche Vereinbarung mit Mandanten getroffen, auf die wir hier aufbauen können?

 

Viele Grüße

Carsten Frahlmann

RonaldM
Beginner
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Nachricht 5 von 13
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Hallo Frau Schöneweis,

 

bin etwas irritiert, auf der Website steht, mit dem Lohn wird auch gleichzeitig die 17.0 ausgeliefert. Man solle die 17.0 zeitnah installieren, da sie Voraussetzung für alle Updates ab Oktober sind. Soweit klar, aber: Wir sind Dienstleister, das würde ja heißen, dass wir jetzt (heute und Wochenende) ALLE Kunden updaten müssten, die den Lohn jetzt schon wollen/brauchen. Das wäre ja eine regelrechte "Presspassung" für die 17.0. 

 

??

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DATEV-Mitarbeiter
Nina_Schöneweis
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

 

aus unserer Sicht gibt es keinen triftigen Grund, das Update bei allen Kunden bereits in den nächsten Tagen zu installieren.

 

Die Lohnabrechnung kann weiterhin mit der Vorversion korrekt erstellt werden.

Freundliche Grüße, Nina Schöneweis
Personalwirtschaft | DATEV eG
RonaldM
Beginner
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ok, vielen Dank! Und schon mal ein schönes Wochenende.

 

Grüße

R. Maulbetsch

Gelöschter Nutzer
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@Nina_Schöneweis  schrieb:

Die Lohnabrechnung kann weiterhin mit der Vorversion korrekt erstellt werden.


Hallo Frau Schöneweiß, aber warum hat die Datev gerade erst kundgetan, dass es erst ab Oktober neue Programmversionen geben wird, die die 17.0 voraussetzen? Gerade die Kinderverwaltung in L+G 12.6 ist ein Thema, die ich gerne jetzt schon nutzen würde und ich bin davon ausgegangen, dass das auch ohne die Version 17.0 acht  Wochen vor dem  1.10. 23 möglich sein würde:

 

 
2 Haupt-Release DATEV-Programme 17.0 ist Installationsvoraussetzung

Das Haupt-Release DATEV-Programme 17.0 steht seit 10. August 2023 (ca. 18:15 Uhr) zum elektronischen Abruf bereit. Das Haupt-Release ist Installationsvoraussetzung für alle Programmversionen, die ab dem 1. Oktober 2023 bereitgestellt werden. Installieren Sie daher das Haupt-Release möglichst bald.

 

 

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metalposaunist
Unerreicht
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@Gelöschter Nutzer schrieb:

aber warum hat die Datev gerade erst kundgetan, dass es erst ab Oktober neue Programmversionen geben wird, die die 17.0 voraussetzen?



@Gelöschter Nutzer schrieb:

Installieren Sie daher das Haupt-Release möglichst bald.


Hat DATEV doch? Man muss immer bereit sein, Updates einzuspielen. Egal, ob das DATEV Software oder andere Software ist. Wir sind's von anderer Software nur nicht mehr gewohnt, weil die fast alle im Browser zu nutzen sind und man einfach nur arbeiten muss. 

 

Wer heute noch schauen muss, wann man welches Update installiert - das geht in Zukunft nicht mehr gut. Im PARTNERasp wird in der Woche nach Veröffentlichung der DATEV Updates installiert. Da gibt es keinerlei Rückfragen, Diskussion oder Bitten 😉

 

Und wenn man jetzt Probleme mit der DVD hat, hat man zuvor gepennt 😶. Sorry. 

#EmpoweringPeopleInTechnology – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
joei1230
Einsteiger
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Guten Morgen!

 

Eine darauf abgestimmte Vorlage zur Zustimmung des Mandanten wäre schön. 

 

Schön wäre es aber auch, wenn auf der Seite der SEPA-Daten für die KK ein Feld wäre, dass den Hinweis zur Zustimmung des Mandanten enthält. Bei der Anlage einer neuen KK, oder Änderung des SEPA bei bestehenden KKen, reicht dann ein Blick ob ich dieses darf.

 

Danke! VG Johannes Eißing

lohnhilfe
Meister
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Hallo Frua Schöneweis,

 

warum ist in L&G die folgende Erfassungsmöglichkeit entfernt worden?

 

Wenn man in der SV-Nummer den Buchstaben erfasste, musste man nicht unbedingt die Großschreibung aktivieren. Auch Kleinbuchstaben wurden erkannt.

 

Jetzt muss man sich das doch wieder angewöhnen? Warum?

 

In der IBAN funktioniert es weiterhin.

LG
VM
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DATEV-Mitarbeiter
Nina_Schöneweis
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo, 

 

ich kläre das und melde mich wieder, sobald ich Informationen dazu habe.

 

Update: 

Es handelt sich um einen Fehler in der Framework von DATEV Basis, welcher zur Jahreswechsel-Version ausgebaut wird.

 

Freundliche Grüße, Nina Schöneweis
Personalwirtschaft | DATEV eG
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DATEV-Mitarbeiter
Marie_Hemmer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo StB_,

 

wir werden weiterhin gesetzlich verpflichtende Änderungen eines Jahres über Service-Releases ausliefern.
Das würde auch eine zeitgleiche Auslieferung eines Service-Releases der DATEV-Programme 16.0 zu einer Hauptversion der DATEV-Programme 17.0 umfassen.

 

Unser Gesetzgeber hat uns dieses Jahr keine gesetzlich verpflichtenden Fristen in diesem Zeitraum gesetzt.
Daher haben wir uns für eine alleinige Auslieferung der Version 12.6 auf Basis der DATEV-Programme 17.0 mit funktionalen Erweiterungen entschieden.

Mit dem letzten Service-Release vom 13.07.2023 Programmversion LuG 12.37 der DATEV-Programme 16.0 sind Abrechnung auf den aktuellen gesetzlichen Stand und somit gleichgestellt mit den gesetzlichen Inhalten der 17.0-Programme.


Ein weiteres Service-Release bis zum Oktober ist vorerst nicht geplant.

Sie können derzeit in Ruhe das Update auf die Version 12.6 einplanen und bis dahin auch mit der zuletzt ausgelieferten Version 12.37 vom 13.07.2023 auf Basis der DATEV-Programme 16.0 korrekt abrechnen.

 

Auf zwei Programminhalte wollen wir kurz eingehen:

Das SEPA-Lastschriftmandat für die Krankenkassen muss softwareseitig angeboten werden. Die Nutzung der Funktion ist keine gesetzliche Verpflichtung für Sie als Anwender.

Neuerungen in der Kinderverwaltung haben wir bereits mit Service-Releases bis zur LuG-Version 12.37 am 13.07.2023 auf Basis der DATEV-Programme 16.0 ausgeliefert. Diese können Sie uneingeschränkt nutzen und alle abrechnungsrelevanten (Kinder-)Daten erfassen.

 

Ab dem 01.10.2023 werden dann alle weiteren Service-Releases die 17.0 voraussetzen.

 

Viele Grüße aus Nürnberg,

Marie-Theres Hemmer
(Product Ownerin Lohn&Gehalt)

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letzte Antwort am 15.08.2023 17:13:10 von Marie_Hemmer
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