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Neue Version: Lohn und Gehalt 12.32 steht bereit

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DATEV-Mitarbeiter
Selina_Heubeck
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Community,

 

ab sofort steht das neue Service-Release 12.32 von Lohn und Gehalt zur Installation per DFÜ bereit.

 

Alle Informationen rund um die Software-Bereitstellung sind hier zu finden.

 

Das Service-Release enthält gesetzliche und funktionale Änderungen.

 

 

Gesetzliche Änderungen

 

  • Arbeitgeberkonto im DEÜV-Verfahren

Ab dem 01.07.2023 müssen Angaben zur Errichtung eines Arbeitgeberkontos elektronisch an die Einzugsstelle übermittelt werden.

 

Mit der neuen Version erfassen Sie bereits jetzt die benötigten Angaben der lohnabrechnenden Stelle. Sie können die Daten mandantenübergreifend auf der Kanzleiebene unter Extras | Kanzlei-Einstellungen in der Registerkarte „Datenübermittlung/Rückmeldeverfahren“ erfassen und auf alle bzw. ausgewählte Mandanten übertragen. Alternativ erfassen Sie individuelle Angaben für den Mandanten auf der Mandantenebene unter Mandantendaten | Adresse in der Registerkarte „Lohnabrechnungsstelle“.

 

Weitere Informationen erhalten Sie im Dokument 1026226 – Arbeitgeberkonto im DEÜV-Verfahren – Hintergrund.

 

 

  • Beitragsanhebung in der Pflegeversicherung (PUEG)

Zum 01.07.2023 wird der gesetzliche Beitragssatz zur Pflegeversicherung erhöht. Dabei werden Eltern mit mehreren Kindern in der Pflegeversicherung entlastet.

 

Mit der neuen Version hinterlegen Sie bereits jetzt die Nachweispflicht der Elterneigenschaft, damit die korrekte Abrechnung der PV-Beiträge ab 07/2023 sichergestellt und Nachberechnung vermieden werden. Die Nachweispflicht hinterlegen Sie direkt beim Mitarbeiter unter Stammdaten | Kinderverwaltung. Auf der Mandantenebene finden Sie in der Menüleiste über Erfassen die neue Funktion „Kinderverwaltung bearbeiten“. Hierüber verschaffen Sie sich mitarbeiterübergreifend einen Überblick über die hinterlegten Daten und erfassen fehlende Daten mitarbeiterübergreifend.

 

Weitere Informationen finden Sie im Dokument 1026887 – Pflegeunterstützungs- und entlastungsgesetz (PUEG).

 

 

  • Pfändungsfreigrenzen 2023

Mit der neuen Version werden die ab dem 01.07.2023 gültigen Pfändungsfreigrenzen ab 07/2023 berücksichtigt.

 

 

  • Entgeltguthaben aus Arbeitszeitguthaben

Für die Abrechnung von Entgeltguthaben aus Arbeitszeitguthaben stehen neue Lohnarten zur Verfügung, die eine Auszahlung von Arbeitszeitguthaben bei einem beendeten oder ruhenden Beschäftigungsverhältnis ermöglichen, wobei im Vorjahr noch eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung bestand.

 

 

 

Funktionale Änderungen

 

Mit dem Service-Relese 12.32 wurden folgende funktionale Änderungen umgesetzt. Eine detaillierte Beschreibung der einzelnen Änderungen finden Sie im Dokument 1021721 - Aktuelle Version von Lohn und Gehalt compact/ classic/ comfort unter Punkt 1.2.

 

  • Feedbackfunktion für Brennpunkte
  • Aufruf Gehaltsvergleich aus dem Lohnprogramm
  • Arbeitsbescheinigung (BEA): Abweichender Beginn Arbeitsverhältnis

 

 

Aktuelle Informationen zu den gesetzlichen und funktionalen Änderungen, sowie zu Fehlerbehebungen finden Sie in den Dokumenten:

 

 

 

 

💡Kennen Sie bereits unseren Infoservice?

 

Der Infoservice Personalwirtschaft ist ein kostenloser Service-Newsletter. Der Newsletter informiert Sie über wichtige gesetzliche Änderungen für die Lohn- und Gehaltsabrechnung und über funktionale Programmänderungen. Sie können den Infoservice hier abonnieren.

 

 

Viele Grüße aus Nürnberg

Ihr Community-Team Personalwirtschaft Lohn und Gehalt

 

 

 

 

 

 

Beste Grüße Selina Heubeck
Personalwirtschaft | DATEV eG
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