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Neue Personalnummer anlegen? SV pfl. Besch. - dann Minijob - danach Einmalbezug für SV pfl. Besch.

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letzte Antwort am 08.02.2024 11:44:36 von Sonnenschein4
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Sonnenschein4
Beginner
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Ich hab ne Mitarbeiterin die zum 31.12.23 ausgeschieden ist (SV pfl. Besch. - wg. Rente). Im Februar und März 24 macht sie Minijob. Da wir aber öffentlicher Dienst sind, bekommt sie im April 24 für das Jahr 2023 einen Einmalbezug (das LOB =Leistungsorientierte Bezahlung) für Ihre SV pflichtige Beschäftigung.

Leg ich jetzt zwei Personalnummern an? Oder lieber alles auf eine?

Wenn ich nur eine Personalnummer nehme und Schlüssel auf Einmalbezug nach Ende Beschäftigung, dann nimmt er den Minijob, oder? Damit würde sie aber über die Grenze kommen...

Also leg ich ne neue Personalnummer an für den Minijob???

tbehrens
Erfahrener
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Nachricht 2 von 3
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Ich würde auf jeden Fall eine neue Personalnummer nehmen, denn selbst wenn die Einmalzahlung rückwirkend in 12/23 erfasst wird, steuerrechtlich wird diese in 2024 berücksichtigt und dann falscherweise mit der 2 % Pauschale (ich gehe davon aus, dass diese verwendet wird) berechnet.

 

Da die Einmalzahlung nach März erfolgt, würde diese auch in 4/24 (mit der alten PNr.) abgerechnet werden. ELStAM müsste dann einmalig abgerufen werden, sollte aber i. d. R. wenn nicht gerade StKl. 5 (hängt natürlich von der Höhe der Einmalzahlung ab) ggf. überhaupt keine LSt herauskommen. Da in 2024 keine Beschäftigung wäre diese SV-frei. Somit Brutto=Netto.

Sonnenschein4
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Dankeschön!

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letzte Antwort am 08.02.2024 11:44:36 von Sonnenschein4
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