Hallo Community,
ich brauche nochmal eure Hilfe. ich arbeite mit Lodas
Problem: Ich habe für den Dezember eine Wiederabrechnung machen müssen. Hab aber nicht den Sondertatbestand für die Vergabe der neuen Mitgliedsnummer ab 2017 erfasst. Die Stammdaten waren zuvor schon mit der PIN nur für 2016 abgerufen worden. Dann wurde mit der Wiederabrechnung Dezember bereits der korrekte digitale Lohnnachweis erstellt.
Meine Frage:
Muss ich für die neue Mitgliedsnummer bei der BG-Bau, die ab 2017 gilt, den Dezember nochmal abrechnen mit Angabe des Tatbestandes?
Oder kann ich das in Verbindung mit der Januar-Abrechnung erstellen?
Vielen Dank im Vorraus
Moni
Hat das jemand schon mal mit der Januar-Abrechnung korrigiert?
Hallo Moni,
die Dezember-Abrechnung muss nicht erneut wiederholt werden.
Ich entnehme Ihrer Schilderung, dass Sie den Abruf für die Stammdaten der Unfallversicherung nur für das Meldejahr 2016 vorgenommen haben.
Sie müssen den Meldegrund für Sondertatbestand in der Mitgliedschaft Nr.1 in Ihrem Fall nicht zwingend erfassen, da der Lohnnachweis für das Meldejahr 2016 bereits mit dem Meldegrund 01 an die Berufsgenossenschaft übermittelt wurde. Der Sondertatbestand „Vergabe einer neuen Mitgliedsnummer, gleiche Berufsgenossenschaft" hat den Meldegrund 05. Analog zum Meldeverfahren in der Sozialversicherung hat immer der kleinere Meldegrund Vorrang.
Bitte rufen Sie für das Meldejahr 2017 die Stammdaten für Ihre neue Mitgliedschaft ab. Nach erfolgreicher Rückmeldung können Sie den Januar abrechnen.
Beste Grüße aus Nürnberg
Katharina Dietl
Personalwirtschaft
DATEV eG
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Darf die Mitgliedsnummer nur aus Zahlen bestehen ?
Ich habe bei allen Mandanten in 2016 die Mitglieds-Nr. mit Punkten 10.111.222.111 und teilweise mit MM 10.111.222.111 erfasst und es für die Bau-BG dann auch in 2017 so angelegt.
Fehlermeldung 01.2017 lautet: Ungültige Mitglieds-Nr.
Kann das daran liegen und wenn ja, was muss ich ändern ?
Guten Morgen Sylvia,
sie müssen die Nummer exakt so eingeben, wie Sie diese von der BG Bau erhalten haben, dass heißt mit Buchstaben, Leerzeichen, Punkten und dem Bindestrich.
Da gab es bei uns keine Probleme.