Unser Mandant war bisher Einzelunternehmer und wird jetzt GbR. Name ändert sich, St-Nr. ändert sich, Betriebsnummer muss nicht geändert werden.
Müssen wir einen neuen Mandanten anlegen oder können wir das alte Lohnmandat weiter nutzen?
Bei fortgeführter Betriebsnummer und Übernahme aller Verpflichtungen und "Altlasten" des Einzelunternehmens würde ich keine neue MandantenNr. anlegen.