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Nettolohnart Bauhaupt

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letzte Antwort am 04.12.2021 15:37:22 von cro
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Lucy2015
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 2
259 Mal angesehen

Hallo,

hat hier jemand eine Lösung wie man Nettolohnarten auch im Bauhauptgewerbe bzw. generell Baugewerbe abrechnen kann oder eine andere Lösung?

 

Es geht um eine Übernahme von Führerschein Kosten. Hier müssen wir die Lohnart (Netto Sachbezug) 2690 nehmen. Diese funktioniert wegen der ZVK Pflicht nicht. 

 

In einem §37b Fall (waren allerdings nur 100€) habe ich mir die Lohnart 2770 auf 2771 kopiert und die ZVK Pflicht rausgeschlüsselt. Aber das ist auf Dauer ja auch keine Lösung.

 

Wenn ich den GW auf Brutto hochrechnen will (z.B.) über Lovor müsste ich ja die ganzen Jahreswerte, also Vortragswerte erfassen da es ein Sonstiger Bezug ist. Oder? 

 

Wie macht ihr das?

cro
Experte
Offline Online
Nachricht 2 von 2
246 Mal angesehen

Warum wollen Sie das über den Lohn abbilden? Rechnung auf AG ausstellen und gut ist's.

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letzte Antwort am 04.12.2021 15:37:22 von cro
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