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Nettolohnabzug

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letzte Antwort am 26.07.2022 12:13:02 von TN
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Stehimwald
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 2
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Ich muss einem MA die in einer Prüfung festgestellte fehlende Lohnsteuer für Vorjahre abziehen. Da ich keine passende LA finde, versuche ich einen individuellen Nettolohnabzug anzulegen.
Dabei scheitere ich daran, dass Datev einerseits sagt: Indiv. LA nur von 1-999 anlegen
(verständlich, denn wenn man irgendwo mittendrin eine hineinpackt, besetzt man ja die für Standard-LA vorgesehenen Plätze. Und wenn  Datev beim nächsten neuen Gesetz eine neue LA anlegt, ich die Nummer aber schon mit irgendwas besetzt habe, dann fehlt mir eine wichtige Standard-LA. Überschrieben wird ja nicht.)
Will ich aber eine Abzugslohnart anlegen, darf ich das laut Fehlermeldung nicht in diesem Nummernbereich.
Ganz schöne Zwickmühle - habe meinen Lohnsteuerabzug also noch nicht angelegt und hoffe auf erhellende Worte hier. Bei mir im Wald ist's grad' ganz schön dunkel ...
Vielen Dank im Voraus!

 

TN
Fachmann
Offline Online
Nachricht 2 von 2
107 Mal angesehen

Wenn es hier wirklich um LuG geht, können Sie eine LA aus dem 9000-Bereich anlegen.

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letzte Antwort am 26.07.2022 12:13:02 von TN
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