Hallo,
im Betrieb wurde zum 15.03. Kurzarbeit angezeigt. Anfangs waren noch nicht alle Arbeitnehmer in KUG.
Ab 01.05. sind jetzt alle betroffen. Nun hat einer, der erst ab 01.05. KUG beziehen wird ein Nebengewerbe im April angemeldet. M.E. werden die Einkünfte hieraus auf KUG angerechnet, da die Anzeige bereits im März erfolgt ist. Habe aber keine exakte Quelle hierzu gefunden.
Weiß jemand Genaueres?
Hallo,
sind in der Anzeige zum 15.03.2020 alle Mitarbeiter - von der Anzahl her - aufgeführt ?
Hat der betreffende Mitarbeiter die Einverständniserklärung zur Kurzarbeit im März, oder im April oder im Mai unterschrieben?
Er hat ja aber auch im April noch kein KUG bezogen, oder?
Sie sehen: Fragen über Fragen und es gibt noch keine Rechtsgrundlagen, da die bisherige Rechtsprechung ja immer von mindestens einem vollen Monat und keinem Teilmonat, wie jetzt möglich, ausgegangen ist.
Mein Tipp um spätere Rückforderungen zu vermeiden: Schriftliche Anfrage an die Agentur für Arbeit stellen und deren Antwort abwarten...
Wäre nett, wenn Sie den weiteren Verlauf des Falls hier mitteilen könnten.
Gruß
Hallo,
ja - in der Anzeige vom März sind alle AN aufgeführt. Der betreffende Mitarbeiter hat im März "unter Vorbehalt" (keine Erläuterung dazu) unterschrieben.
Der betreffende Mitarbeiter bezieht tatsächlich erst ab Mai 2020 KUG.
Ja, dann werde ich wohl mein Glück bei der Arbeitsagentur versuchen müssen.
Gibt es zu dieser Frage inzwischen ein Ergebnis. Ich habe den gleichen Fall. Die Firma eines Mandanten hat KUG angemeldet für das ganze Jahr 2021 aber die Kurzarbeit ist derzeit ausgesetzt. Bis definitiv März wird es keine Kurzarbeit geben und er würde gerne ein Nebengewerbe anmelden. Werden diese Einkünfte dann aufs KUG angerechnet, falls er nochmal KUG beziehen sollte?
Hallo,
Informationen dazu finden Sie im Dokument Kurzarbeitergeld berechnen und erfassen - Beispiele für LODAS unter Punkt 3.6 Nebenbeschäftigung während des Kug-Zeitraums.