Gibt es zu dieser Frage inzwischen ein Ergebnis. Ich habe den gleichen Fall. Die Firma eines Mandanten hat KUG angemeldet für das ganze Jahr 2021 aber die Kurzarbeit ist derzeit ausgesetzt. Bis definitiv März wird es keine Kurzarbeit geben und er würde gerne ein Nebengewerbe anmelden. Werden diese Einkünfte dann aufs KUG angerechnet, falls er nochmal KUG beziehen sollte?
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