Guten Morgen zusammen,
eine ehemalige Geschäftsführerin, die seit 07.2022 als Rentnerin nur noch einen Minijob im Unternehmen hat, bekommt noch eine Tantieme aus 2022 ausgezahlt. Wenn ich die Tantieme dem Austrittsmonat 06.2022 zuordne oder auch dem aktuellen Abrechnungsmonat, fällt keine Lohnsteuer an. Dies ist meines Erachtens korrekt, jedoch kann ich es nicht fachfraulich erklären.
Ich freue mich auf Eure Hilfe!
Hallo,
für das Nachvollziehen der steuerlichen Behandlung bei der Abrechnung eines Einmalbezugs verwenden Sie das Berechnungsschemata "Steuerliche Behandlung". Dieses öffnen Sie auf der Mitarbeiterebene unter Auswertungen | Berechnungsschemata.... Damit das Berechnungsschemata angezeigt wird, aktivieren Sie das Kontrollkästchen "Steuerliche Behandlung" und hinterlegen Sie den entsprechenden Monat.
Alternativ können Sie für die Berechnung der Steuer einen Restverdienst in Lohn und Gehalt vorgegeben. Beachten Sie aber, dass eine Lohnsteuerbescheinigung für das Jahr 2022 in Lohn und Gehalt nicht mehr korrigiert werden kann. Eine Nachberechnung mit Entstehungsprinzip ist nur in den Abrechnungsmonaten Januar und Februar möglich.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Dokument 5303236 unter Punkt 4.
Sehr geehrte Frau Heubeck
vielen Dank für die Information. Leider wird kein Berechnungsschema ausgegeben. Meines Erachtens fällt keine Lohnsteuer an, da die Mitarbeiterin als geringfügig Beschäftigte individuell steuerfrei abgerechnet wird und sie mit der Tantieme innerhalb des Steuerfreibetrags von 10.908 EUR liegt.
Herzliche Grüße
Stefanie Dienst