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Nachzahlung Tantieme GF Minijobber

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letzte Antwort am 07.06.2023 11:24:59 von stefaniedienst
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stefaniedienst
Beginner
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Guten Morgen zusammen,

 

eine ehemalige Geschäftsführerin, die seit 07.2022 als Rentnerin nur noch einen Minijob im Unternehmen hat, bekommt noch eine Tantieme aus 2022 ausgezahlt. Wenn ich die Tantieme dem Austrittsmonat 06.2022 zuordne oder auch dem aktuellen Abrechnungsmonat, fällt keine Lohnsteuer an. Dies ist meines Erachtens korrekt, jedoch kann ich es nicht fachfraulich erklären.

 

Ich freue mich auf Eure Hilfe!

DATEV-Mitarbeiter
Selina_Heubeck
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 3
327 Mal angesehen

Hallo,


für das Nachvollziehen der steuerlichen Behandlung bei der Abrechnung eines Einmalbezugs verwenden Sie das Berechnungsschemata "Steuerliche Behandlung". Dieses öffnen Sie auf der Mitarbeiterebene unter Auswertungen | Berechnungsschemata.... Damit das Berechnungsschemata angezeigt wird, aktivieren Sie das Kontrollkästchen "Steuerliche Behandlung" und hinterlegen Sie den entsprechenden Monat.


Alternativ können Sie für die Berechnung der Steuer einen Restverdienst in Lohn und Gehalt vorgegeben. Beachten Sie aber, dass eine Lohnsteuerbescheinigung für das Jahr 2022 in Lohn und Gehalt nicht mehr korrigiert werden kann. Eine Nachberechnung mit Entstehungsprinzip ist nur in den Abrechnungsmonaten Januar und Februar möglich.


Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Dokument 5303236 unter Punkt 4.

Beste Grüße Selina Heubeck
Personalwirtschaft | DATEV eG
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stefaniedienst
Beginner
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Nachricht 3 von 3
317 Mal angesehen

Sehr geehrte Frau Heubeck

 

vielen Dank für die Information. Leider wird kein Berechnungsschema ausgegeben. Meines Erachtens fällt keine Lohnsteuer an, da die Mitarbeiterin als geringfügig Beschäftigte individuell steuerfrei abgerechnet wird und sie mit der Tantieme innerhalb des Steuerfreibetrags von 10.908 EUR liegt.

 

Herzliche Grüße

 

Stefanie Dienst

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letzte Antwort am 07.06.2023 11:24:59 von stefaniedienst
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