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Nachtzuschlag richtig berechnen und einrichten

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letzte Antwort am 04.09.2020 10:35:19 von Astrid_Preuß
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Gelöschter Nutzer
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Hallo zusammen,

 

ich muss für die Nachtschicht unserer Kolleginnen und Kollegen nun Zuschlag zahlen.

 

1.Unser Tarifvertrag sagt: Für Nachtarbeit ( 20 - 6 Uhr ) beträgt der Zuschlag 50%. ,

2. bei regelmäßiger Wechselschicht in den Nachtstunden ( 20-6 Uhr ) 15 %.

 

Nun habe ich hier schon gelesen, dass ich die Zuschläge abschichten muss, da sie zum Teil steuerfrei gezahlt werden ? 


zu 1. die Schicht geht von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr und das nicht regelmäßig. Dann müsste ich hingehen und abrechnen:  von   22:00 - 0:00 Uhr  25% steuerfrei, 25% steuerpflichtig

                    von   0:00 - 04:00 Uhr 40% steuerfrei,  10 % steuerpflichtig

                    von   04:00 - 06:00 Uhr 25% steuerfrei, 25% steuerpflichtig

 

Mit welcher Lohnart berechne ich denn die steuerpflichtigen Anteile ? Nachtzuschlag steuerpflichtig habe ich nicht gefunden.

 

zu 2. diese Schicht geht von 14:00 bis 22:00. Hier wären es also 15% bei einer regelmäßigen Wechselschicht. Die würden dann für die 2 Stunden von 20 - 22 Uhr zur Auszahlung kommen. Allerdings habe ich da nun eine Schichtzulage als Lohnart gefunden, welche aber steuerpflichtig abgerechnet wird. Das ist ja nicht korrekt. 

 

Wie aber richte ich diese Lohnarten richtig ein ? Einfach kopieren geht ja nicht, ich muss ja den Prozentsatz hinterlegen können. Kann mir jemand helfen ? Sowohl, ob ich alles richtig verstanden habe, als auch, wie ich die Lohnarten einrichte ?  Da muss ich ja auch in der SV noch Grenzen berücksichtigen.

 

Freue mich über Hilfe. 

 

Das sind bestimmt seltsame Fragen, aber bisher mussten wir uns damit noch nicht befassen und bei Datev sind wir auch noch nicht sooo lange dabei .. ich bitte um Welpenschutz 🙂 

Viele Grüße


S.Kittler

 

 

LF
Fortgeschrittener
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Guten Morgen lieber Welpe 🙂

 

1. zunächst einmal die Frage: Wurde das Neuanwender-Seminar für LuG besucht/genutzt? Das scheint mir für eine möglichst problemlose Anwendung unabdingbar.

 

2. Wird der Rehm (unsere sogenannte Lohnbibel) genutzt - als physisches Werk oder im Rahmen der von der Datev zur Verfügung gestellten Dokumente?

 

3. Wg. der SFN-Zuschläge habe ich folgendes entdeckt:

LF_0-1598348060174.png

Möglicherweise wäre das hilfreich.

Wenn alle Standardlohnarten eingelesen wurden, stehen für die Zuschläge weitere Lohnarten zur Auswahl zur Verfügung,

LF_1-1598348533497.png

 

sowie abweichende Lohnveränderungen. Leider finde ich das Thema zu komplex, um es richtig und vollständig beantworten zu können.

Aber vielleicht war das ja schon eine kleine Unterstützung.

Liebe Grüße

TN

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lohnhilfe
Meister
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Hallo,

 

für die steuerpflichtigen Zuschläge nehmen Sie die Lohnart 1000, kopieren sie auf eine freie Lohnartennummer (zur besseren Zuordnung am besten im 1000er Bereich), benennen sie entsprechend, und ändern im Reiter Grundlagen die Lohnveränderung auf eine ab Nr. 54 ab, bei der Sie eine eigene Prozentzahl hinterlegen.

 

für die steuerfreien nehmen Sie die 1500, kopieren sie auf eine freie Nummer (wieder zur besseren Zuordnung in diesem Fall am besten in den 1500er Bereich), benennen sie entsprechend und ändern auch hier die Lohnveränderung auf eine individuelle Nummer mit individueller Prozentzahl ab.

 

Durch das Kopieren der Standardlohnarten werden die Steuer/SV-Grenzen berücksichtigt, wenn Sie außer den Prozenten nichts ändern.

LG
VM
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DATEV-Mitarbeiter
Astrid_Preuß
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


grundsätzlich gibt es in Lohn und Gehalt vorgegebene Lohnarten für die Abrechnung von SFN-Zuschlägen, die bei Bedarf angepasst werden können. Eine Übersicht über unsere Standard-Lohnarten bei SFN-Zuschlägen finden Sie im  Dokument 9219380  unter Punkt 1.1. Lohn und Gehalt berechnet die Steuer- und SV-Freiheit, sowie die Steuer- und SV-Pflicht automatisch, vorausgesetzt die Schlüsselung des Basisgrundlohns ist hinterlegt. Nach der Lohnabrechnung erhalten Sie in den Mandantenauswertungen die Auswertung "SFN-Zuschläge Mandant", die Ihnen Auskunft über die Berechnung Ihrer SFN-Zuschläge gibt. Eine Anleitung hierfür finden Sie ebenfalls im  Dokument 9219380 - Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge .


Alternativ haben Sie natürlicht trotzdem die Möglichkeit eine individuelle Lohnart anzulegen. Verwenden Sie hierfür bitte die Funktion des Kopierens von Lohnarten. 


Weitere Beispiele für Lohn und Gehalt erhalten Sie im  Dokument 5303367 – Sonntagszuschläge, Feiertagszuschläge und Nachtzuschläge erfassen und berechnen (Beispiele für Lohn und Gehalt) .


Sollten die vorangegangenen Vorschläge und genannten Hilfsmittel zu keiner Lösung Ihres Anliegens führen, wenden Sie sich bitte über die üblichen Servicekanäle an uns.


Viele Grüße aus Nürnberg


Astrid Preuß
Personalwirtschaft
DATEV eG

Beste Grüße Astrid Preuß
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Gelöschter Nutzer
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Hallo,

 

zunächst einmal vielen Dank für die schnelle Hilfe. Ich habe nun die Lohnart kopiert und wollte nun den Prozentsatz über die Lohnveränderung ändern.

s_kittler_0-1599040781845.png

Aber wenn ich das jetzt erfasse, wird der Prozentsatz bei allen Nachtzuschlägen entsprechend so angepasst. Das kann doch aber nicht richtig sein, oder ? 

Freue mich über eine kurze Info.

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LF
Fortgeschrittener
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Dann ist wahrscheinlich bei allen Nachtzuschlägen die gleiche Lohnveränderung hinterlegt, meinem Verständnis nach müsst das entweder pro Lohnart angepasst werden, oder die Lohnveränderung selbst wird jeweils in der Monatserfassung oder im Kalendarium hinterlegt - was mir aber als recht mühsam erscheint.

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DATEV-Mitarbeiter
Astrid_Preuß
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


die Lohnveränderung LV54 hat auf der Kanzleiebene standardmäßig den Prozentsatz 20,00 %, gültig ab 01/1999. Grundsätzlich empfehlen wir, vorhandene Prozentsätze nicht zu ändern.


Lohnveränderungen können auf der Kanzleiebene (Priorität 3), Mandantenebene (Priorität 2) und Mitarbeiterebene (Priorität 1) erfasst werden. Für die gespeicherten Prozentsätze wird bei der Berechnung der Lohnarten eine Vorrangregelung verwendet. Wenn auf mehreren Ebenen Lohnveränderungen erfasst sind gilt die Lohnveränderung, welche die höchste Priorität hat.


Sie sollten für Ihre kopierte Lohnart eine individuelle Lohnveränderung wählen, welche bisher noch nicht belegt war. Wählen Sie eine Lohnveränderung aus, die in keiner weiteren Lohnart zu finden ist. Bei Standardeinstellungen wäre das z. B. die LV50 - LV53.


Die DATEV-Standardlohnarten 1500 und 1501 für Nachtzuschläge sind mit der LV03 (25 %) bzw. LV04 (40 %) vorbelegt.


Weitere Informationen finden Sie in unserem Dokument 1070917 (Lohnarten, Zulagen und Lohnveränderungen anwenden - Beispiele für Lohn und Gehalt).


Zur Lösung Ihres Anliegens können Sie sich auch über unsere üblichen Servicekanäle an uns wenden. Wir unterstützen Sie gerne.


Viele Grüße aus Nürnberg


Astrid Preuß
Personalwirtschaft
DATEV eG

Beste Grüße Astrid Preuß
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 04.09.2020 10:35:19 von Astrid_Preuß
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