abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Nachträgliche Beitragsänderung freiwillige Versicherung Firmenzahler

1
letzte Antwort am 24.06.2020 10:29:56 von Kristin_Frohmeyer
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
Katharebur
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 2
258 Mal angesehen

Hallo,

 

Ich habe einen freiwillig versicherten GGF.

Sein KK-Beitrag wird vom Firmenkonto abgebucht (aber nicht im Beitragsnachweis gemeldet) und deshalb in der Abrechnung auch im Netto abgezogen. In der LSt-B wird mangels Meldung an die KK nichts ausgewiesen. Er hat jedoch einen vertraglichen Anspruch auf den hälftigen Beitrag als Bruttobezug.

 

Nun kam mit der neuesten Beitragsänderung ab 01.04.20 zusätzlich noch eine Beitragsänderung für den Zeitraum 01.01.18 - 31.12.18.

Diese hat einen nachzuzahlenden Beitrag von gesamt ca. 1.200 EUR ergeben.

In diesem Schreiben wird außerdem noch der monatliche Betrag für KV und PV genannt, wie er sich nach den neuen Einkommensangaben für das Jahr 2018 tatsächlich ergeben hätte.

 

Theoretisch, wenn ich diese Beitragsänderung in 2019 erhalten hätte, hätte ich ja die Abrechnung in Lodas Rückwirkend ab 01/2018 dahingehend anpassen können. Im Jahr 2020 komme ich aber nicht mehr in das Jahr 2018 rein.

Eigentlich hätte er einen Anspruch auf den hälftigen (nun ja höheren) Beitrag als Bruttobezug  gehabt (der ist ja bisher niedriger ausgefallen) und man hätte ihm das auch vom Entgelt abziehen müssen (sonst bleibt es ja als Belastung in der Firma hängen).

 

Wie bekomme ich so etwas nun (in Lodas) richtig abgerechnet? Ich denke mich irritiert und verunsichert hier die Angabe des Altjahres (2018).

Muss ich einfach nur im aktuellen Abrechnungsmonat den hälftigen Gesamtbeitrag 2018 als Brutto in einer Summe mit abrechnen und den Einbehalt in Höhe des von der KK nachberechneten Beitrags vornehmen?? Oder gestaltet sich die Lösung doch komplizierter?

 

Für eure Hilfe vielen Dank.

DATEV-Mitarbeiter
Kristin_Frohmeyer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 2
237 Mal angesehen

Hallo,


eine Nachberechnung in 2018 ist nicht möglich. Erforderliche Korrekturen können nicht mit LODAS nachberechnet werden. Also Alternative können Sie sv.net nutzen.


Eventuell können Sie auch Rücksprache mit der Krankenkasse halten, ob eine Auszahlung im aktuellen Jahr möglich ist.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft
DATEV eG

Freundliche Grüße Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft | DATEV eG
0 Kudos
1
letzte Antwort am 24.06.2020 10:29:56 von Kristin_Frohmeyer
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage