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Nachträgliche Abrechnung

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letzte Antwort am 21.10.2022 00:13:34 von marcs_
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Podlesnoje
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Hallo zusammen, 

 

folgende Frage, mein Arbeitgeber rechnet über Datev ab. Ich benötige eine Abrechnung für den Monat März/2022, da ich im März nicht gearbeitet habe wurde damals auch keine Abrechnung erstellt. Gibt es die Möglichkeit nachträglich eine „0er“ Abrechnung erstellen zu lassen? 

vielen Dank und viele Grüße 

 

 

Kategorie zugeordnet durch @Sabine_Enachescu 

m_brunzendorf
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Es besteht die Möglichkeit einer Nachberechnung (die mit einer Lohnabrechnung des aktuellen Monats erstellt werden muss - oder gegebenenfalls mit einer Wiederholung des Vormonats, wenn die Oktoberlöhne noch nicht erstellt wurden).

 

Mit der Nachberechnung muss für Ihren Monat über die Bewegungsdaten eine Lohnart mit einer Summe X im "Plus" und die gleiche Lohnart mit der gleichen Summe X im "Minus" eingegeben werden.

 

Dabei lösen sich beide Beträge auf aber es wird eine Lohnabrechnung ohne Beträge erstellt.

„Rette die Cheerleaderin, rette die Welt!“
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Podlesnoje
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Vielen Dank für die schnelle Antwort. 
ich bin seit dem 30.Juli im Mutterschutz, d.h die letzte Abrechnung war Juli 2022. Geht das trotzdem? 

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m_brunzendorf
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Eine Nachberechnung geht nur mit einer Abrechnung.

 

Wenn es geht, dass Sie eventuell aktuell eine Null-Abrechnung erhalten, könnte man damit auch die Nachberechnung für März machen.

 

In diesem Fall bin ich mir aber nicht sicher und "nachstellen" kann ich es derzeit bei mir nicht. Sorry.

„Rette die Cheerleaderin, rette die Welt!“
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Podlesnoje
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Alles klar, ein Riesen Dankeschön für ihre Antwort.  🙂 

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marcs_
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Hallo @Podlesnoje,

 

wenn ich den Sachverhalt richtig überblicke, würden Sie gerne eine Abrechnung für sich/ eine sich im Mutterschaftsurlaub befindliche Mitarbeiterin erfassen?

 

In diesem Zusammenhang ist vielleicht die LexInform Dok.-Nr.: 1021680  bzgl. der Erfassung von Mutterschutz und Elternzeit in Lodas ganz interessant. Bei der entsprechenden Erfassung müsste die Abrechnung gleichfalls korrekt (wie gewünscht als „0er“ Abrechnung) erfolgen und im Zuge der Stammdaten Änderungen mit dem entsprechenden Gültigkeitszeitraum, müssten eigentlich (habe ich jetzt aktuell leider noch nicht geprüft) im Rahmen der nächsten Monatsabrechnung auch die entsprechenden „Korrekturabrechnungen“ erzeugt werden.

 

Viele Grüße und viel Erfolg

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letzte Antwort am 21.10.2022 00:13:34 von marcs_
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