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Nachberechnungen 04-2021 bei inaktivem Mandanten

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letzte Antwort am 14.07.2022 10:48:33 von Fiege
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Fiege
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 4
179 Mal angesehen

Hallo zusammen,

 

ich muss im April`21 noch einmal Gehalt und Sonderzahlungen Abrechnen.

 

Mitarbeiter ausgeschieden seit 31.03.2021

Mandant inaktiv seit September 2021

 

Ich würde jetzt erst den Mandanten hochsetzen auf Juni 2022, dann beim Mitarbeiter den Austritt auf 30.04.2021 ändern und die Sonderzahlung mit 04-2021 erfassen.

 

Dann würde ich den Juni abrechnen und hätte die Auswertungen, die ich brauche. 

 

Wäre ich in der Reihenfolge erfolgreich?

 

Viele Grüße

Anna Fiege

DATEV-Mitarbeiter
Jacqueline_Schön
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 4
133 Mal angesehen

Hallo Anna Fiege,

 

entschuldigen Sie bitte die verspätete Rückmeldung.

 
In unserem Hilfe-Dokument: 5303235Einmalbezug / sonstiger Bezug, Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld - Beispiele für LODAS unter Punkt 4. erhalten Sie Informationen, wie Sie einen Einmalbezug nach Austritt in LODAS abrechnen.


Eine Hochsetzung ist in diesem Fall nicht notwendig.

 

Die Abrechnung kann mit einer Wiederabrechnung für September 2021 durchgeführt werden.

Beste Grüße Jacqueline Schön
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Uwe_Lutz
Überflieger
Offline Online
Nachricht 3 von 4
130 Mal angesehen

@Jacqueline_Schön  schrieb:

 


Eine Hochsetzung ist in diesem Fall nicht notwendig.

 

Die Abrechnung kann mit einer Wiederabrechnung für September 2021 durchgeführt werden.


Würde dies dann aber nicht auf einer korrigierten LSt-Bescheinigung 2021 bescheinigt?

 

Als Einmalbezug ist dies aber in 2022 zu versteuern und zu bescheinigen.

Fiege
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 4 von 4
87 Mal angesehen

Ja, genau!

 

Hat auch alles perfekt geklappt. Die Steuer mit stkl. 6 im Juni abgerechnet und sv in April 2021.

 

Vielen Dank!

Anna Fiege

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letzte Antwort am 14.07.2022 10:48:33 von Fiege
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