Hallo zusammen,
ich habe folgendes Problem und benötige eine Lösung:
Es gab vor zwei Monaten einen Berater-Wechsel und ein Programm-Wechsel (von LODAS zu Lohn- und Gehalt). Der Vorberater hat bereits alle Daten gelöscht und ich muss nun noch eine Umsatzprovision im Juni (bei Vorberater abgerechnet) nachträglich abrechnen. Meine Notlösung wäre gewesen, diese einfach im Folgemonat abzurechnen. Der Mitarbeiter ist aber bereits im Juni (also noch beim Vorberater) ausgeschieden.
Meine einzige Lösung wäre nun, den Mitarbeiter für einen Tag im Folgemonat an- und wieder abzumelden. Hier bekomme ich aber natürlich Probleme bzgl. der SV-Beiträge. Nun müsste ich zusätzlich eine Mehrfachbeschäftigung berücksichtigen und das aktuelle Gehalt beim neuen Arbeitgeber anfragen, richtig? Für die Steuerabzugsmerkmale würde ich hier nun die Lohnsteuerklasse 6 berücksichtigen.
Vielen Dank für Lösungsvorschläge
Hallo,
eine Möglichkeit ist Folgende:
Aufgrund des Systemwechsels kommen Sie nicht mehr in den letzten Beschäftigungsmonat. Melden Sie daher den Mitarbeiter für einen Monat an. Vermutlich hat der Mitarbeiter zwischenzeitlich einen neuen Hauptarbeitgeber. Daher achten Sie bitte darauf, dass die ELStAM-Anmeldung bei Ihnen als Nebenarbeitgeber durchgeführt wird.
Die Verhältnisberechnung im Rahmen einer Mehrfachbeschäftigung ist vor allem dann interessant, wenn das laufende SV-pflichtige Entgelt aus beiden Beschäftigungsverhältnissen die BBG übersteigt.
Wird die Provision als laufender Bezug abgerechnet?
Vielen Dank für die Antwort.
Die Provision wird als Einmalbezug abgerechnet und bei beiden Arbeitgebern sind die Bezüge über der BBG.