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Nachberechnung nach Austritt, Berechnung der Sozialversicherung Vorjahre

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letzte Antwort am 10.03.2022 13:34:39 von Astrid_Preuß
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JoWa
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Hallo Zusammen,

 

Ich bin neu hier in der Community und habe direkt eine Frage. Ich arbeite mit Lohn und Gehalt und muss folgenden Fall bearbeiten:

 

Mitarbeiter wurde in 2019 gekündigt. Nach einem Gerichtsurteil aus diesem Jahr ist nun Gehalt, Urlaubsabgeltung und Überstunden nachzuzahlen.

 

Nach meinem Wissenstand kann ich das steuerlich einfach jetzt abrechnen, im Zweifelsfall mit Steuerklasse 6 , da bei der Lohnsteuer ja das Zuflussprinzip gilt.

 

Bei der Sozialversicherung stellt sich jetzt aber das Problem, dass keine berechnet wird. Aufgrund des Entstehungsprinzips, muss ich diese für 2019 berechnen, kann das aber mit Lohn und Gehalt nur für 2020.

 

Wenn ich jetzt die Abzüge von Hand berechne und über SV-Net melde, tauchen diese aber in der Lohnabrechnung nicht auf. Hat da jemand eine Idee, solche Abrechnungen müssten ja eigentlich öfters vorkommen. 😉

 

Vielen Dank im Voraus für die Hilfe.

DATEV-Mitarbeiter
Astrid_Preuß
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


derzeit ist eine Nachberechnung in Lohn und Gehalt nur für das laufende Abrechnungsjahr und dem Vorjahr möglich. 


Korrigierte Meldungen können daher nur über sv.net oder Elster.de an die jeweiligen Institutionen übermittelt werden.

Beste Grüße Astrid Preuß
Personalwirtschaft | DATEV eG
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JoWa
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Hallo Frau Preuß, 

 

Danke für die Antwort. Für die Lohnsteuer müsste ich aber doch eine Abrechnung vornehmen können, da ja hier das Zuflußprinzip gilt oder muss ich das auch von Hand machen?

 

Für die Sozialversicherung kann ich natürlich eine Berechnung für die Vorjahre vornehmen und über SV-Net melden. Gibt es denn eine Möglichkeit, diese Beträge in der Abrechnung zu erfassen, damit diese den Auszahlungsbetrag wiedergibt?

 

Viele Grüße

 

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DATEV-Mitarbeiter
Astrid_Preuß
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


Sie können für den Mitarbeiter einen neuen Beschäftigungsmonat anlegen und den Bezug als Einmalbezug steuerpflichtig unter Bewegungsdaten | Monatserfassung buchen. Unter Bewegungsdaten | Monatsstammdaten können Sie in der Registerkarte "Steuerliche Eingaben" Werte für die Ermittlung des voraussichtlichen Jahresverdienstes erfassen.


Für die Sozialversicherung sind korrigierte Beitragsnachweise für die entsprechenden Monate und DEÜV-Meldungen und erforderlich. Wenn Sie die Sozialversicherungsbeiträge ermittelt haben, können Sie den Arbeitnehmeranteil mit einer Netto-Abzugslohnart einbehalten.


Hier stellt sich nur die Frage, ob das rechtlich zulässig ist. Dazu können wir als DATEV keine Auskunft geben. Bitte klären Sie diesen Sachverhalt arbeitsrechtlich und ggf. mit der Krankenkasse ab.


Informationen, wie Sie Einmalbezüge für ausgetretene Mitarbeiter erfassen, finden Sie in unserem Dokument 5303236 - Einmalbezug (Beispiele für Lohn und Gehalt) unter Punkt 5.

Beste Grüße Astrid Preuß
Personalwirtschaft | DATEV eG
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SFre
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Hallo,

 

ich habe auch den fall, dass ich eine Nachberechnung aufgrund eines Arbeitsgerichtsurteils für 2019 abrechnen soll.

 

Ich habe allerdings eine Nettoauszahlung abzurechnen. Bei der Hochrechnung müsste ich auch die SV-Beiträge berechnen. Besteht die Möglichkeit die SV Tage für die Abrechnung zu ändern. 

 

Bin auch ziemlich hilflos wie ich die Abrechnung genau gestalten soll.

 

Vielen Dank für die Rückmeldung.

 

Sonja Frevel

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DATEV-Mitarbeiter
Astrid_Preuß
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Frau Frevel,


aufgrund der Rückrechnungstiefe in Lohn und Gehalt ist eine Nachberechnung für 2019 nicht möglich.


Sie können für den ausgetretenen Mitarbeiter einen neuen Beschäftigungszeitraum erfassen, somit entstehen SV-Tage. Beispielsweise mit der Nettolohnart 2103 "Nettolohn, jährlich" (DATEV-Standardlohnart) buchen Sie den auszuzahlenden Betrag unter Bewegungsdaten | Monatserfassung.


Mit dieser Vorgehensweise werden die SV-Beiträge nach den aktuell gültigen SV-rechtlichen Bestimmungen ermittelt und mit dem Beitragsnachweis für den aktuellen Abrechnungsmonat an die Krankenkasse gemeldet. Es besteht keine Möglichkeit manuell SV Tage anzupassen.


Zudem erhalten Sie eine DEÜV-Meldung mit Abgabegrund „40“ sowie eine Lohnsteuerbescheinigung für 2022.

Beste Grüße Astrid Preuß
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 10.03.2022 13:34:39 von Astrid_Preuß
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