Hallo Zusammen, Ich bin neu hier in der Community und habe direkt eine Frage. Ich arbeite mit Lohn und Gehalt und muss folgenden Fall bearbeiten: Mitarbeiter wurde in 2019 gekündigt. Nach einem Gerichtsurteil aus diesem Jahr ist nun Gehalt, Urlaubsabgeltung und Überstunden nachzuzahlen. Nach meinem Wissenstand kann ich das steuerlich einfach jetzt abrechnen, im Zweifelsfall mit Steuerklasse 6 , da bei der Lohnsteuer ja das Zuflussprinzip gilt. Bei der Sozialversicherung stellt sich jetzt aber das Problem, dass keine berechnet wird. Aufgrund des Entstehungsprinzips, muss ich diese für 2019 berechnen, kann das aber mit Lohn und Gehalt nur für 2020. Wenn ich jetzt die Abzüge von Hand berechne und über SV-Net melde, tauchen diese aber in der Lohnabrechnung nicht auf. Hat da jemand eine Idee, solche Abrechnungen müssten ja eigentlich öfters vorkommen. 😉 Vielen Dank im Voraus für die Hilfe.
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