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Nachberechnung im Vorajahr bei Lodas

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letzte Antwort am 18.01.2017 15:24:22 von mhaas
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aygun
Beginner
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483 Mal angesehen

Hallo, ich bin neu bei Lodas, daher auch mir nicht so sicher. Kann ich Nachberechnung im Vorjahr d.h. 2016 machen bzw. gibt es worauf ich achten muss? Danke für jede Hilfe. Aygun

mhaas
Fachmann
Offline Online
Nachricht 2 von 2
170 Mal angesehen

Eine Nachberechnung ins Vorjahr ist jederzeit möglich. Heißt: Es wurde der Januar 2017 erstellt, nun muss für einen AN noch etwas im Oktober 2016 geändert werden = Kein Problem.

Nur eine Korrektur des Vorvorjahres ist nicht möglich. Beispiel wie oben, jedoch soll der Oktober 2015 geändert werden = NICHT möglich.

Voraussetzung in allen Fällen ist natürlich, dass der Mandant auch in dem Monat über LODAS abgerechnet wurde, der korrigiert werden soll.

Beste Grüße

Mirko Haas

Lang may yer lum reek
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letzte Antwort am 18.01.2017 15:24:22 von mhaas
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